Der Streit um die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp kommt nicht zur Ruhe. Nun hat die EU-Kommission der Meta-Tochter ein Ultimatum zur Nachbesserung gestellt. Bis Juli 2022 muss WhatsApp demnach seine Nutzungsbedingungen anpassen.
Bereits im Mai 2021 hatte WhatsApp seine neuen Nutzungsbedingungen angepasst. Doch was bei vielen Netzwerken meist unter dem Radar der Nutzer:innen läuft, hat damals für viel Aufsehen gesorgt.
Denn ursprünglich hatte die Meta-Tochter geplant, dass alle Accounts den Dienst nicht mehr nutzen können, die den neuen Bestimmungen nicht zustimmen. Das schlug jedoch so hohe Wellen, dass WhatsApp wenig später zurückrudern musste.
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In der Zwischenzeit haben die neuen Nutzungsbedingungen für WhatsApp einiges an Wirbel verursacht. Nun hat sich auch die EU-Kommission wieder eingeschaltet und WhatsApp ein Ultimatum gesetzt. Die Meta-Tochter hat demnach bis Juli Zeit, seine Nutzungsbedingungen nachzubessern.
Was bemängelt die EU-Kommission an den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp?
Die EU-Kommission hat erneut Bedenken gegenüber den geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von WhatsApp geäußert. Das Problem: Diese könnten gegen das EU-Verbraucherschutzrecht verstoßen.
Deshalb soll die Meta-Tochter nachbessern und hat dafür noch genau einen Monat Zeit. Darüber hat die EU-Kommission das Unternehmen in einem gemeinsamen Brief mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden informiert.
EU-Justizkommissar Didier Reynders weist ausdrücklich darauf hin, dass WhatsApp die Bestimmungen so anpassen muss, „dass die Nutzer verstehen, wozu sie ihre Zustimmung geben und wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden“.
Dabei sei vor allem wichtig, dass Nutzer:innen erfahren, in welcher Form WhatsApp diese Daten mit seinen Geschäftspartnern austauscht.
Ich wiederhole erneut, dass ich von WhatsApp erwarte, dass es die EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und ihrer Privatsphäre vollständig einhält.
Welche Punkte soll WhatsApp an seinen neuen Nutzungsbedingungen ändern?
Die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden fordern von WhatsApp insbesondere die Nachbesserung in drei Punkten. Zunächst soll geklärt werden, ob WhatsApp seine Nutzer:innen „hinreichend klar über die Folgen ihrer Entscheidung“ für oder gegen die Zustimmung zu den neuen Bestimmungen informiert.
Auch interessiert die EU-Kommission, ob die In-App-Benachrichtigungen von WhatsApp über die geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien angemessen sind.
Punkt drei bezieht sich auf den Zeitdruck, den WhatsApp mit seinem ursprünglichen Ansage zur Abschaltung der Dienste bei Nichtzustimmung, verursacht hat. Denn die EU-Kommission will von WhatsApp wissen, ob Verbraucher:innen „ausreichend Gelegenheit“ haben, um „mit den neuen Bedingungen vertraut zu machen, bevor sie sie akzeptieren“.
Was bisher geschah
Bereits im Januar 2022 hatte sich die EU-Kommission mit einem Schreiben an WhatsApp gewandt und mehr Transparenz von der Meta-Tochter verlangt.
Doch die Reaktion von WhatsApp reicht der EU-Kommission nicht aus. Das Unternehmen hatte aufgezeigt, dass es seinen Nutzer:innen die geforderten Informationen unter anderem über In-App-Benachrichtigungen oder das Helpdesk zur Verfügung stellt.
Jedoch ist das der EU-Kommission nicht genug. Denn diese sieht die bereitgestellten Informationen „als unzureichend und verwirrend“ an. Deshalb muss WhatsApp nun nachbessern und beweisen, dass die Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht vereinbar sind.
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