9. Wer im Urlaub krank wird, hat Pech gehabt
Wenn Angestellte im Urlaub erkranken und theoretisch arbeitsunfähig wären, gilt der Urlaub als nicht genommen. Die Urlaubstage verfallen dann nicht, sondern der Arbeitgeber muss sie zu einem späteren Zeitpunkt gewähren. Damit dieser Fall eintritt, müssen Betroffene ihrem Arbeitgeber jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen.