Wirtschaft

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

8. Rest­urlaub mit ins neue Jahr nehmen

Wer glaubt, dass man Resturlaub problemlos mit ins neue Jahr nehmen kann, der irrt. Denn grundsätzlich sollten alle Angestellten ihren Jahresurlaub innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres nehmen.

Eine Übertragung auf das folgende Jahr ist laut Bundes­urlaubs­gesetz nur möglich, wenn Beschäftigte ihren Urlaub aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht wahrnehmen konnten. Darunter Fallen beispielsweise Krankheit oder Personalmangel.

Wenn Urlaub aus dringenden Gründen übertragen wird, müssen Angestellte ihn in der Regel bis zum 31. März des folgenden Jahres nehmen. Es ist jedoch auch eine individuelle Absprache möglich.

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8. Rest­urlaub mit ins neue Jahr nehmen (unsplash.com/ Sai Kiran Anagani)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).