6. Arbeitsvertrag: In der Probezeit darf man keinen Urlaub nehmen
Falsch! Beschäftigte können auch in der Probezeit Urlaub nehmen. Pro vollem Monat steht Angestellten dabei ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Der komplette Jahresurlaub kann daher jedoch nicht in der Probezeit genommen werden. Den vollen Urlaubsanspruch erhalten Beschäftigte nämlich erst, wenn sie sechs Monate lang im Unternehmen sind.