5. Ärztliches Attest muss bei Krankheit nach drei Tagen vorliegen
Laut Gesetz müssen Beschäftigte spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, bereits am ersten, zweiten oder dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest zu verlangen.