Wirtschaft

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

5. Ärztliches Attest muss bei Krankheit nach drei Tagen vorliegen

Laut Gesetz müssen Beschäftigte spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, bereits am ersten, zweiten oder dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest zu verlangen.

Attest, Arbeitsrecht

5. Ärztliches Attest muss bei Krankheit nach drei Tagen vorliegen (unsplash.com/ National Cancer Institute)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).