4. In der Probezeit ist jederzeit eine fristlose Kündigung möglich
Nein. Für eine fristlose Kündigung braucht es immer einen besonderen Grund – auch in der Probezeit. Das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Gründe für eine fristlose Kündigung können beispielsweise Straftaten, Mobbing oder Arbeitsverweigerung sein. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen.