3. In Vorstellungsgesprächen müssen Bewerber die Wahrheit sagen
Nein, muss man nicht. Alle Fragen, die mit der potenziellen Tätigkeit zu tun haben – beispielsweise zu Qualifikationen, Kompetenzen oder dem Werdegang – sollten Bewerber:innen jedoch wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Aussagen können in diesem Zusammenhang sogar rechtliche Konsequenzen haben.
Es gibt aber auch Fragen, die Arbeitgeber nicht stellen dürfen oder sollten. Das gilt vor allem für Privatangelegenheiten, die nichts mit dem Beruf zu tun haben – beispielsweise Kinderwunsch, politische Einstellungen oder Beziehungen.
Das Persönlichkeitsrecht setzt dem Arbeitgeber dabei Grenzen. Bewerber:innen müssen solche Fragen nicht beantworten. Sie haben sogar das Recht Fragen dieser Art mit einer Lüge zu beantworten, ohne dass sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen.