Wirtschaft

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

10. Arbeitsvertrag: Über­stunden sind mit dem Lohn abge­golten

Das stimmt nicht. Wenn ein Arbeitsvertrag Klauseln beinhaltet, die aussagen, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden, ist diese ungültig. Das gilt auch für Formulierungen wie „übliche Überstunden“, „Überstunden in angemessenen Rahmen“ oder „in geringem Umfang“.

Im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht dazu erklärt, dass für Angestellte anhand solcher Klauseln nicht ersichtlich ist, worauf sie sich einlassen. Es gibt keine eindeutige Regelung dazu, ob, wann und wie viele Überstunden geleistet werden müssen. Eindeutige Formulierungen wie „10 Überstunden im Monat werden mit dem Gehalt abgegolten“, sind wiederum zulässig.

Überstunden, Arbeitsvertrag

(unsplash.com/ Simon Abrams)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).