Rund um den Arbeitsvertrag und das Arbeitsrecht ranken sich viele Mythen. Ist es eigentlich erlaubt über das Gehalt zu sprechen? Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen? Und: Wie war das gleich noch mal mit der Kündigungsfrist? In unserem Ranking beleuchten wir die größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht.
Zugegeben: Es ist nicht immer einfach, sich durch den Arbeitsrechtsdschungel zu schlagen. Es existiert nämlich nicht nur ein einziges Gesetz, das alle Angelegenheiten in Sachen Arbeitsvertrag regelt. Das Arbeitsrecht hat eine Vielzahl an Vorschriften und Regeln.
Hinzu kommen Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen. All das kann für Irrtümer und Missverständnisse sorgen, die wiederum zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen können.
Arbeitsvertrag: Die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Wenn es zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt, gilt er als Grundlage, um Konflikte zu lösen. Damit es vielleicht garnicht so weit kommt, möchten wir mit einigen Irrtümern aufräumen. In unserem Ranking präsentieren wir deshalb die zehn größten Irrtümer und Mythen rund um den Arbeitsvertrag und das Arbeitsrecht.
1. Kündigung: Mündlich, per E-Mail oder WhatsApp?
Egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht: Die Kündigung muss laut Gesetz schriftlich erfolgen, das heißt in Papierform und mit Unterschrift. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail oder WhatsApp sind demnach nicht gültig.