Bereits seit Dezember 2021 berechtigt ein neues Gesetz Verbraucher mit einer zu langsamen Internetverbindung dazu, weniger an die Anbieter zu zahlen. Laut einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hapert es jedoch noch an der Umsetzung. Der Verband nimmt die Provider in die Pflicht.
Wie nervenaufreibend eine langsame Internetverbindung sein kann, wissen viele Menschen aus erster Hand. Für einige ist das sogar ein Dauerzustand. Verbraucher:innen, deren Internet langsamer ist als vertraglich zugesichert, haben allerdings seit Dezember 2021 einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungen.
Das sieht eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen hapert es allerdings noch. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), gibt es beispielsweise klare Mängel bei der Leistung von Entschädigungen.
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Zu langsames Internet: Provider wehren sich gegen Entschädigungen
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Kund:innen Verträge unter bestimmten Voraussetzungen kündigen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Zahlungen zu reduzieren, wenn das Internet nachweislich zu langsam ist.
Um die Umsetzung der neuen Regelungen zu überprüfen, analysierte der vzbv vor allem die Beschwerden von Verbraucher:innen. Dabei fiel auf, dass es insbesondere Probleme bei der Durchsetzung von Minderungsansprüchen gäbe.
Verbraucher:innen gaben vermehrt an, dass Internet-Provider eine Minderung der Beitragszahlung entweder ablehnen würden oder gar nicht erst auf Anfragen der User reagierten.
Verbraucher verstehen Minderungsbeträge nicht
In den Fällen, in denen die Anbieter reagierten, hätten Nutzer:innen vor allem Probleme gehabt, angebotene Minderungsbeträge zu verstehen, berichtet Kathrin Steinbach, Referentin für Marktbeobachtung im Bereich Digitales beim vzbv.
„Aus Sicht des vzbv ist es erforderlich, verbindliche Leitlinien zu erarbeiten, die den Berechnungen der Minderung durch die Internetanbieter zugrunde liegen“, äußert Referentin für Digitales Susanne Blohm.
„Die Bundesnetzagentur scheint hierfür als zuständige Aufsichtsbehörde geeignet, einen entsprechenden Erarbeitungs- und Diskussionsprozess innerhalb der Branche zu initiieren und entsprechende Vorgaben zu machen“, so Blohm weiter.
Sollte sich die Umsetzung der Entschädigungen für Verbraucher:innen allerdings auch weiterhin als problematisch erweisen, fordert der vzbv die Einführung eines pauschalisierten Schadenersatzes.
Langsames Internet: Kaum Kompromissbereitschaft
Bereits Anfang März führte der vzbv eine Umfrage unter den marktstärksten Internetanbieter:innen durch. Diese sollte den Telekommunikationsunternehmen Gelegenheit geben, die Umsetzung des Minderungsrechts darzulegen. Allerdings beteiligte sich keiner der kontaktierten Provider an der Umfrage.
Medienberichten zufolge führt auch die Bundesnetzagentur Gespräche mit der Telekommunikationsbranche. Demnach werde versucht, vereinfachte Entschädigungsmodelle zu erreichen. Behördensprecher:innen wollen sicherstellen, dass Kundenrechte entsprechend der Novelle des Telekommunikationsgesetzes umgesetzt werden.
Der vzbv prüft derzeit ebenfalls die rechtliche Durchsetzung der Kundenschutzrechte. Dabei sei es allerdings problematisch, dass der nationale Gesetzgeber diese Rechte nicht selbstständig anpassen oder verschärfen könne.
Wie Internetanbieter:innen im Fall von zu langsamen Internet entschädigen, soll weiterhin beobachtet werden. Der vzbv will seine Forderungen für einen verbesserten Schutz von Kund:innen gegebenenfalls anpassen.
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