Vor dem Europäischen Gerichtshof kritisiert Facebook-Mutterkonzern Meta die Kontrolle durch das Bundeskartellamt. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, seine Marktmacht missbraucht zu haben, indem es User-Daten ohne Zustimmung sammelte. Meta wirft dem Kartellamt wiederum Datenschutzverstöße vor.
Meta wehrt sich gegen die Verfügung des Bundeskartellamtes zur Einschränkung seiner Datensammlung. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Dabei kritisiert das Unternehmen die Einschätzung der Behörde als „eindeutig fehlerhaft“.
Vor dem Europäischen Gerichtshof wird der Fall nun verhandelt. Dort soll geklärt werden, ob das Bundeskartellamt im Fall von Meta seine Kompetenzen überschritten hat.
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Erst vor einigen Tagen gab das die Behörde bekannt, Meta in Zukunft verschärft kontrollieren zu wollen. Zuvor hatten die Wettbewerbshüter:innen den Social Media-Konzern als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ eingestuft. Damit kann die Behörde nun effizienter gegen etwaige Wettbewerbsverstöße vorgehen.
Darf das Bundeskartellamt Meta abmahnen?
Hauptkritikpunkt Metas ist, dass das Kartellamt die EU-Datenschutzvorschriften untergraben würde. Bereits 2019 hatte die Behörde festgestellt, dass Facebook seine Marktmacht missbrauchen würde, indem es Daten von Nutzer:innen ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammeln würde.
Das Amt hatte die Plattform daraufhin aufgefordert, dieses Vorgehen zu beenden. Nun stellt Meta infrage, ob die deutsche Behörde mit der Anordnung seine Befugnisse überschritten hat. Zunächst hatte Meta den Fall vor ein deutsches Gericht getragen. Dieses hat das Verfahren allerdings an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben.
15 Richter:innen verhandeln den Fall
Der Fall wird nun von einem Gremium, bestehend aus 15 Richter:innen verhandelt. Meta-Anwalt Hans-Georg Kamann bezeichnete die „weitreichende Einschränkung der Datenverarbeitung von Facebook“ durch das Bundeskartellamt als „eindeutig fehlerhaft“.
Dazu wirft der Anwalt der Behörde außerdem vor, dass sie nicht mit der irischen Datenschutzbehörde zusammengearbeitet habe. Dies sei notwendig, da diese Facebook in Europa beaufsichtige, weil der europäische Hauptsitz des US-amerikanischen Unternehmens in Irland liege.
Dem hält der Anwalt des Bundeskartellamts, Jörg Nothdurft entgegen. Die Kritik sei unbegründet, da es Kontakt zur irischen Datenschutzbehörde gegeben habe.
Meta: Bundesregierung stellt sich hinter das Bundeskartellamt
Für Wettbewerbshüter:innen sei es unerlässlich, den Datenschutz im Rahmen ihrer Ermittlungen zu bewerten, so die deutsche Regierung. Online-Marktplätze würden die Daten der Nutzer:innen verwenden, um Marktmacht zu erlangen.
Die Anordnung des Bundeskartellamts diene somit dem Schutz des freien Wettbewerbs und habe nichts mit Datenschutz zu tun.
Der Europäische Gerichtshof werde seine unverbindliche Stellungnahme am 20. September 2022 abgeben, so Reuters. In den darauffolgenden Monaten werde es zudem zu einem Urteilsspruch kommen.
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