Das Schweizer Unternehmen Dfinity hat Facebook-Mutterkonzern Meta verklagt. Das Blockchain-Start-up erhebt den Vorwurf, dass das Meta-Logo dem eigenen Logo zu sehr ähneln würde. Metas „schmutzige“ Geschichte schade dem Unternehmen deshalb.
Ob Datenschutzskandale, Wettbewerbsverzerrung oder irreführende Werbung: Als hätte Meta nicht schon genug Probleme, hat das Schweizer Blockchain-Start-up Dfinity vor einem kalifornischen Bundesgericht Klage gegen US-Konzern eingereicht.
Das Unternehmen beklagt, dass es bei Verbraucher:innen zu Verwechslungen kommen könne, da das Logo dem eigenen Unendlichkeitssymbol zu sehr ähnele. Wie aus der Klage hervorgeht, äußerte Dfinity außerdem, dass Meta dem Unternehmen aufgrund seiner „schmutzigen“ Geschichte schade.
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Viele Logos basieren auf einem Unendlichkeitssymbol
Mit der Umbenennung von Facebook in Meta hat der Zuckerberg-Konzern die künftige Ausrichtung des Unternehmens vorgegeben: das Metaverse. User sollen dabei in einer virtuellen Welt miteinander interagieren können. Das gilt sowohl für den Privatbereich als auch den Berufsalltag. Außerdem soll das Metaverse neue Werbemöglichkeiten bieten.
Bis es so weit ist, können allerdings noch Jahre vergehen. Im Zuge der Namensänderung hat der Facebook-Konzern jedoch auch ein neues Logo präsentiert. Wie bei dem Schweizer Blockchain-Start-up und einiger weiterer Unternehmen basiert es auf einem Unendlichkeitssymbol.
Dfinity fordert: Meta soll sein Logo ändern
In der Klage von Dfinity heißt es derweil, dass das Meta-Logo dem eigenen Logo zum Verwechseln ähnlich sei. Da ein leitender Angestellter des Facebook-Konzerns in einem internen Memo außerdem Pläne zur Einführung einer Blockchain-Technologie skizziert hat, sei die Verwechslungsgefahr umso größer.
Dfinity forderte das zuständige Bundesgericht in Kalifornien deshalb dazu auf, dem US-Konzern die Verwendung des Logos zu untersagen. Außerdem verlangt das Blockchain-Start-up eine finanzielle Entschädigung, die es jedoch nicht genau beziffert. Dass Meta jedoch tatsächlich sein Logo ändern muss, erscheint äußerst unwahrscheinlich.
Gegenüber dem Tech-Magazin Fast Company äußerte Alexandra J. Roberts, Juristin und Professorin an der University of New Hampshire Franklin Pierce School of Law, dass sie keine große Verwechslungsgefahr sehe. Ein Erfolg der Klage sei dennoch nicht auszuschließen.
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