Social Media Wirtschaft

Unter Beobachtung: Bundeskartellamt verschärft Kontrolle über Meta

Meta, Facebook, Bundeskartellamt
unsplash.com/ Dima Solomin
geschrieben von Beatrice Bode

Das Bundeskartellamt hat Facebook-Mutterkonzern Meta als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ eingestuft. Damit ist es der Behörde nun erlaubt, fünf Jahre lang zielgerichteter und schneller gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. 

Facebook-Mutterkonzern Meta reiht sich ein in eine Liste von Unternehmen, die ab sofort unter strengerer Beobachtung stehen. Das Bundeskartellamt teilte mit, dass der Konzern ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ sei.

Damit kann die Behörde nun die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht auf Meta anwenden. „Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten“, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt zudem.


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Bundeskartellamt kann nun schneller gegen Meta vorgehen

Bereits Anfang vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundeskartellamt eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Seitdem ist es der Behörde möglich, Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ strenger zu regulieren.

Auf Grundlage der neuen Bestimmungen hat das Bundeskartellamt in der Vergangenheit auch bereits rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet. Mit der neuen Feststellung können diese Verfahren nun schneller abgeschlossen werden, so das Kartellamt.

Meta: Führender Anbieter im Bereich Social Media-Werbung

Allein deshalb und auch aufgrund der 3,5 Milliarden Nutzer:innen weltweit stuft das Bundeskartellamt das Unternehmen entsprechend ein. Darüber hinaus verfüge Meta über eine Menge Daten, die dem Konzern die entsprechende Marktstellung einbringt.

„Insgesamt betreibt Meta ein starkes, werbefinanziertes Ökosystem im Bereich der sozialen Medien, das sich immer weiter ausdehnt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Meta habe erklärt, keine Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen zu wollen. Trotzdem hieße das nicht, dass das Unternehmen mit der getroffenen Feststellung übereinstimme, so das Kartellamt.

Meta ist nicht der einzige Konzern unter Beobachtung

Im Januar diesen Jahres hat das Bundeskartellamt für Google bereits ein ähnliches Urteil ausgesprochen. Auch dieses Unternehmen wurde mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ bewertet.

Laut Bundeskartellamt sei Meta ein international tätiger Digitalkonzern, der insbesondere für seine Dienste Facebook inklusive des Messengers, Instagram und WhatsApp bekannt sei. Zudem investiere der Konzern als großes Zukunftsprojekt insbesondere in Hard- und Software für das Metaverse. Darüber hinaus nennt das Kartellamt zudem Metas Kauf des Technologieherstellers Oculus

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Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.