Apple steht mal wieder im Visier der EU-Wettbewerbskommission. Grund sind die Praktiken des Zahlungsdienstes Apple-Pay. Damit verstößt der iPhone-Konzern vermutlich sogar gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften, da Apple andere Unternehmen benachteiligt.
Mobiles Bezahlen wird in Deutschland immer beliebter. Ob mit dem Smartphone oder der Smartwatch – immer mehr Nutzer:innen bezahlen mit ihren digitalen Begleitern.
Im Jahr 2020 griffen dabei 41 Prozent der User auf Apple Pay zurück. Ein Jahr zuvor waren es noch 33 Prozent. Doch genau diese Beliebtheit des Zahlungsangebots könnte Apple nun zum Verhängnis werden.
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Denn wie die EU-Wettbewerbskommission einschätzt, verstößt der Tech-Konzern mit seinen Apple-Pay-Praktiken gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU. Über diese vorläufigen Auffassung haben die EU-Wettbewerbshüter:innen den Konzern informiert.
Was bemängelt die EU an den Apple-Pay-Praktiken?
Die Wettbewerbshüter:innen teilen nach ihren vorläufigen Ermittlungen mit, dass der Konzern mit den Apple-Pay-Praktiken andere Unternehmen benachteiligt.
Das Unternehmen beschränke den Zugriff auf die Standardtechnologie für kontaktloses Bezahlen. Damit schränke Apple den Wettbewerb mobiler Wallets zugunsten des hauseigenen Dienstes Apple Pay ein.
Da die mobilen Zahlungen in der digitalen Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen würden, müsse den Verbraucher:innen ein wettbewerbsbasiertes und innovatives Marktumfeld zugutekommen, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Uns liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt werden.
Damit verstoße Apple gegen die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union.
Wie geht es nun für Apple weiter?
In einem nächsten Schritt kann Apple sich nun zu den Beschwerdepunkten äußern. Kann der iPhone-Konzern die Wettbewerbshüter:innen mit seiner Stellungnahme nicht befriedigen, könnte eine hohe Strafzahlung auf das US-Unternehmen zukommen.
Denn bei einem Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften kann die EU-Kommission Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
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