Der Mai 2022 bringt einige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft. Eine Gesetzesänderung soll beispielsweise für mehr Klarheit beim Online-Shopping sorgen. Außerdem endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020.
Ab dem 1. Mai 2022: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher
Wie fast jeden Monat bringt auch der Mai 2022 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucherinnen mit sich. Außerdem treten einige neue Gesetze in Kraft. Eine Gesetzesänderung sorgt beispielsweise für mehr Klarheit beim Online-Shopping.
Zudem endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020. Für Werbeanrufe und Telefonwerbung herrscht derweil künftig eine Dokumentationspflicht seitens der Anrufenden. Außerdem soll der Vorverkauf des sogenannten Neun-Euro-Tickets starten.
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1. Gesetzesänderungen: Mehr Klarheit beim Online-Shopping
Beim Online-Shopping werden bestimmte Produkte in der Suche weiter oben oder wesentlich häufiger als andere angezeigt. Eine Gesetzesänderung soll ab Mai 2022 jedoch für mehr Transparenz sorgen. In Sachen Online-Shopping sollen Anbieter künftig deutlicher kennzeichnen, welche Kriterien bei der Produktsortierung ausschlaggebend sind.
Das betrifft unter anderem die Anzahl der Aufrufe, das Datum der Einstellung eines Produkts, Bewertungen, Provisionen und die Anzahl der Verkäufe. Der Gesetzesänderung zufolge herrscht ab dem 28. Mai 2022 außerdem eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für Verkäufer.
Sie müssen künftig angeben, ob sie privat oder gewerblich verkaufen. Online-Plattformen wie beispielsweise eBay müssen zudem die Echtheit von Bewertungen garantieren und Fake-Bewertungen kontrollieren.
2. Dokumentationspflicht für Telefonwerbung
Anbieter, die Telefonwerbung betreiben, müssen Werbeanrufe künftig verpflichtend dokumentieren. Das betrifft vor allem etwaige Einwilligungen der Angerufenen. Der Anrufer muss diese Einwilligungen anschließend für fünf Jahre lang aufbewahren.
Laut Bundesregierung soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Werbeanrufe und Telefonwerbung so künftig einfacher und effizienter ahnden können.
3. Die Abgabefrist der Steuererklärung 2020 endet
Die Frist für die Steuererklärung 2020 über Steuerberater läut am 31. Mai 2022 ab. Wer seine Unterlagen nicht fristgerecht einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag.
Dieser liegt üblicherweise bei 0,25 Prozent der entsprechenden Steuer und muss mindestens 25 Euro betragen.Für die Steuererklärung 2021 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2022.
4. Vorverkauf für das Neun-Euro-Ticket soll starten
Die Energie- und Lebensmittelpreise sind in Folge des Ukraine-Kriegs drastisch gestiegen. Die Bundesregierung hat deshalb ein Entlastungspaket verabschiedet, das die Bürger:innen finanziell unterstützen soll. Es beinhaltet unter anderem das sogenannte Neun-Euro-Ticket für Bus und Bahn.
Es soll vom 1. Juni bis zum 31. August gelten und den Monatspreis für den Nah- und Regionalverkehr dabei auf neun Euro reduzieren. Damit das Neun-Euro-Ticket in Kraft treten kann, müssen jedoch noch die Bundesländer im Bundesrat zustimmen. Einige Verkehrsbetriebe wie der Rhein-Main-Verkehrsbund kündigt bereits den Vorverkauf für Ende Mai 2022 an.
5. Haustürgeschäfte: Keine direkten Zahlungen mehr
Verbraucher:innen sollen ab Mai 2022 mehr Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften erhalten. Für Kaufverträge, die an der Haustür abgewickelt werden, dürfen Anbieter künftig am Tag des Vertragsabschlusses keine Zahlung mehr verlangen. Außerdem sollen Verbraucher:innen solche Haustürverträge ab Mai 2022 einfach widerrufen können.
Das betrifft jedoch nur Verträge mit Beträgen über 50 Euro. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen (…).
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