Google führt neue Optionen zum Entfernen personenbezogener Daten aus der Google-Suche ein. Nutzer:innen müssen dabei allerdings einen Antrag stellen, den das Unternehmen bewilligen muss.
„Datenschutz und Online-Sicherheit gehen Hand in Hand. Und wenn Sie das Internet nutzen, ist es wichtig, die Kontrolle darüber zu haben, wie ihre sensiblen, persönlich identifizierbaren Informationen gefunden werden können.“
Das schreibt Google in einem neuen Blogpost. Mit dieser Einleitung weist das Unternehmen auf neue Richtlinien und Schutzmaßnahmen hin, die die Google-Suche in Zukunft für Nutzer:innen sicherer machen sollen.
Das sind die neuen Richtlinien von Google
Die neuen Vorgaben machen es Usern in Zukunft möglich, noch mehr Inhalte aus der Google-Suche entfernen zu lassen. Der Schwerpunkt liegt auch hier weiterhin auf persönlichen Informationen, die den Nutzer:innen im Falle der Veröffentlichung direkt schaden können.
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Bisher konnten Betroffene Informationen wie Bankkonto- oder Kreditkartennummern per Antrag entfernen lassen. Im Rahmen der neuen Richtlinien werden nun auch Inhalte gelöscht, die persönliche Kontaktinformationen umfassen.
Dazu gehören beispielsweise Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Anschriften. Auf der Liste stehen aber auch Abbildungen der persönlichen Unterschrift sowie vertrauliche medizinische Unterlagen.
Darüber hinaus können auch vertrauliche Anmeldedaten entfernt werden. Das Hauptziel dabei ist, User vor Risiken wie ungewünschter Kontaktaufnahme, Identitätsdiebstahl oder Stalking zu schützen.
Laut Google Support Website können Nutzer:innen außerdem „nicht einvernehmliche explizite oder intime persönliche Bilder“ entfernen lassen. Auch Bilder von Minderjährigen sowie pornografische Inhalte, die mit dem Namen der Suchenden verknüpft sind, löscht Google bei Bedarf.
Google muss Antrag zur Löschung von Daten genehmigen
Wie das Tech-Magazin The Verge berichtet, müssen User, die von den neuen Google Richtlinien Gebrauch machen möchten und einen Antrag auf Entfernung stellen, dem Unternehmen eine Liste von URLs senden.
Diese Links müssen auf die missbräuchlich verwendeten Informationen verweisen. Dazu müssen Nutzer:innen die Suchseiten präsentieren, auf der diese Links erscheinen.
„Wenn wir Anträge auf Entfernung erhalten, prüfen wir alle Inhalte auf der Website, um sicherzustellen, dass wir nicht die Verfügbarkeit anderer Informationen einschränken, die im Allgemeinen nützlich sind, zum Beispiel in Nachrichtenartikeln“, berichtet Google.
Darüber hinaus prüfe das Unternehmen auch, ob die zu löschenden Inhalte als Teil der öffentlichen Aufzeichnungen auf den Websites von Regierungen oder offiziellen Quellen erscheinen. Sollte dies der Fall sein, werden die Informationen nicht entfernt, so Google.
Daten aus Google-Suche zu löschen ist nur der erste Schritt
Sollte Google dem Antrag von Nutzer:innen letztendlich zustimmen und personenbezogene Daten aus der Suche löschen, heißt das allerdings noch lange nicht, dass die Inhalte aus dem Web verschwinden. User müssen sich nach Angaben von Google deshalb bei Bedarf direkt an die Hosting-Websites wenden.
Googles neue Richtlinien und Schutzmaßnahmen inspirieren allerdings zumindest dazu, mal wieder den eigenen Namen durch die Google-Suche zu jagen.
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