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Fehlendes iPhone-Netzteil: Apple muss Käufer 1.000 Euro Schadenersatz zahlen

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unsplash.com/ Markus Winkler
geschrieben von Fabian Peters

Apple legt seinen iPhones seit 2020 keine Netzteile und Kopfhörer mehr bei. Ein Mann aus Brasilien hat den US-Konzern nun verklagt, weil Apple ihm kein iPhone-Netzteil für sein neues Gerät mitlieferte. Ein brasilianisches Gericht gab dem Mann Recht und sprach ihm 1.000 Euro Schadenersatz zu. 

Eine unvollständige Lieferung kann schon einmal vorkommen. Wenn einem Gerät oder einer Sendung ein Teil fehlt, liefert der Hersteller es normalerweise nach. Etwas anders ist es bei Apple, denn der US-Konzern legt seinen Smartphones seit 2020 bewusst keine iPhone-Netzteile und Kopfhörer mehr bei.

Laut Apple wolle das Unternehmen so die Umwelt schützen und Elektroschrott vorbeugen. Der Konzern habe laut eigenen Angaben festgestellt, dass die meisten Kund:innen bereits ein iPhone-Netzteil und Apple-Kopfhörer besitzen. Doch was zunächst recht nobel klingen mag, erweist sich für Apple nach und nach als Problem.


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Fehlendes iPhone-Netzteil: Apple muss 1.000 Euro Schadenersatz zahlen

Ein Mann aus Brasilien besaß vor dem Kauf seines neuen iPhones nämlich kein Netzteil. Da der Käufer es nicht einsah, ein iPhone-Netzteil nachzukaufen, um sein Gerät nutzen zu können, reichte er kurzerhand Klage gegen den US-Konzern ein. Wie das brasilianische Tech-Magazin Tecmundo berichtet, bekam er nun Recht.

Ein Gericht sprach dem Brasilianer zudem umgerechnet rund 1.000 Euro Schadenersatz zu. Der zuständige Richter Vanderlei Caires Pinheiro befand, dass sich Apple eines sogenannten Koppelgeschäfts schuldig gemacht habe. Das sind Fälle, in denen ein Geschäftsabschluss einen zweiten erfordert, wodurch der Verkäufer zusätzliche Einnahmen erhält.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Das Problem für Apple: In Brasilien sind solche Koppelgeschäfte verboten. Denn die brasilianische Verbraucherschutzbehörde Procon-SP hatte den US-Konzern bereits im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von rund zwei Millionen Euro verdonnert. Ob die aktuelle Klage des Mannes aus Brasilien Allgemeingültigkeit hat, ist derweil noch unklar.

Hierzulande sieht die Rechtslage jedoch anders aus. Anders als in Brasilien gibt es keine genauen rechtlichen Vorgaben, die Apple ein solches Vorgehen untersagen. Eine Klage hätte demnach vermutlich wenig Erfolg. Eine Neufassung des Funkanlagengesetzes aus dem Jahr 2017 sieht nämlich lediglich vor, dass Ladegeräte für Smartphones künftig einheitlich sein müssen.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).