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Twitter-Aktionäre verklagen Elon Musk wegen Wertpapierbetrugs

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geschrieben von Fabian Peters

Tesla-CEO Elon Musk droht nach seinem Twitter-Einstieg rechtlicher Ärger. Twitter-Aktionäre starten eine Sammelklage gegen den mittlerweile größten Anteilseigner des Unternehmens. Der Vorwurf: Wertpapierbetrug.

Mit dem Kauf von 9,2 Prozent der Twitter-Aktien stieg Tesla-Chef Elon Musk erst kürzlich zum größten Anteilseigner des Unternehmens auf. Auch ein Vorstandsposten stand in Aussicht und schien zuletzt fast schon sicher. Doch dann erfolgte die Kehrtwende.

Musk entschied sich gegen einen Posten als Verwaltungsratsmitglied. Über die genauen Gründe kann bisher nur spekuliert werden. Fakt ist jedoch, dass ein Vorstandspostens es ihm untersagt hätte, insgesamt mehr als 14,9 Prozent der Twitter-Aktien zu übernehmen.

Elon Musk: Twitter-Aktionäre reichen Klage wegen Wertpapierbetrugs ein

Nun droht Musk jedoch rechtlicher Ärger, denn Twitter-Aktionäre haben Klage gegen den Tesla-CEO eingereicht, aus der sich sogar eine Sammelklage ergeben könnte. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, werfen nämlich gleich mehrere Aktionäre Musk vor, es versäumt zu haben, das Investment innerhalb der gesetzlichen Meldefrist öffentlich zu machen.

Dadurch seien den Aktionären finanzielle Nachteile entstanden, weil sie den folgenden Anstieg der Twitter-Aktie verpasst hätten. Musk hätte den Kurs mit seiner verspäteten Meldung außerdem künstlich gering gehalten, um seine Anteile zu einem verhältnismäßig niedrigen Preis weiter ausbauen zu können.

Twitter-Aktie mit Kurssprung: Schadenersatz für Aktionäre?

Nachdem am 4. April bekannt wurde, dass Elon Musk 9,2 Prozent der Twitter-Aktien erworben hatte, erlebten die Wertpapiere des Microblogging-Dienstes einen regelrechten Kurssprung. Die Twitter-Aktie verzeichnete dabei einen Anstieg um rund 27 Prozent.

Da Musk einen Teil der Aktien jedoch bereits am 14. März erwarb, hätte er sein Investment bis zum 24. März offenlegen müssen, so Reuters. Denn laut den US-Wertpapiergesetzen müssen Investoren binnen zehn Tagen bekannt geben, wenn sie fünf Prozent der Anteile an einem Unternehmen erworben haben.

In der Klage wird zudem ein bislang nicht bekannter Schadensersatz und Strafschadensersatz gefordert. Die zuständige Anwaltskanzlei ruft nun außerdem Investoren dazu auf, die zwischen dem 24. März und 1. April Twitter-Aktien gekauft hätten, sich bei ihr zu melden.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).