Schnelles Internet ist für viele Menschen in der Großstadt eine Selbstverständlichkeit. Doch auf dem Land ist die Internet-Realität oft das genaue Gegenteil. Nun soll ab dem 1. Juni das Recht auf schnelles Internet Abhilfe schaffen.
Das Recht auf schnelles Internet soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Das geht aus einem Entwurf der Bundesnetzagentur mit dem schönen Titel Telekommunikationsmindestanforderungsverordnung hervor.
Das Recht auf schnelles Internet im Detail
Der Begriff „schnell“ ist dabei jedoch vielleicht nicht die richtige Formulierung. Denn die Bundesnetzagentur schlägt in ihrem Entwurf eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 1,3 Mbit/s im Upload vor.
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Dabei handele es sich jedoch nur um Anfangswerte, wie es von der Behörde heißt.
Die Festlegung ist ein Anfang. Die Werte werden jährlich überprüft und ggfs. angepasst.
Damit wolle die Bundesnetzagentur ermöglichen, dass Nutzer:innen zuverlässig beispielsweise auf ihre E-Mails, VPN-Verbindungen oder Cloud-Dienste zugreifen können.
„Das ist wie beim Mindestlohn – die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen“, zitiert Heise Online Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.
Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.
Bevor die Verordnung am 1. Juni jedoch in Kraft treten kann, muss sie vorher noch durch den Digitalausschuss des Bundestages. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.
Recht auf schnelles Internet sorgt auch für Kritik
Bereits im Februar hatten sich die deutschen Netzbetreiber für Lösungen über Funk ausgesprochen. In Härtefällen sollten „insbesondere nicht leitungsgebundene Verbindungen“ eingesetzt werden.
Der Grund: Eine Versorgung, beispielsweise über Satellit oder Mobilfunk, sei viel schneller verfügbar. Denn für einen Breitband-Anschluss müssten erst Baumaßnahmen geplant werden.
Hier seien jedoch die Kapazitäten knapp. Außerdem könnten so Bau- und Planungskapazitäten beansprucht werden, die „dringend für den laufenden Glasfaserausbau gebraucht werden“.
Auch Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott bescheinigt dem Recht auf schnelles Internet keine sonderlich gute Praxis-Tauglichkeit. Die Regelung sei „vielmehr ein Beispiel für eine überflüssige Alibi-Regulierung“.
Die Grundlage für das Recht auf schnelles Internet
Hinter dem Entwurf steht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2021.
Diese regelt auch, dass Verbraucher:innen weniger zahlen dürfen, wenn ihre Internetverbindung dauerhaft langsamer ist, als vom Provider angegeben. Mit dieser Regelung müssen Nutzer:innen seit dem 1. Dezember 2021 nur noch das bezahlen, was sie auch wirklich erhalten.
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