Mit einem bundesweiten „Aktionstag gegen politische Hasspostings“ haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden die Verfasser von Hass und Hetze im Netz ins Visier genommen. Dabei wurden die Wohnungen von über 100 Menschen durchsucht. Sie sollen Politiker beleidigt, verleumdet und bedroht haben.
Im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden am Dienstag, den 22. März, Hausdurchsuchungen bei über 100 Beschuldigten aus 13 Bundesländern durchgeführt.
Ziel des bundesweiten Aktionstags gegen politische Hasspostings sei es gewesen, die Verfasser:innen von Hass und Hetze im Netz zu identifizieren. Dazu wurden laut Bundeskriminalamt (BKA) über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft.
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Die Aktion richtete sich vor allem gegen Hasspostings, die Politiker:innen im Rahmen der Bundestagswahl im vergangenen Jahr beleidigt, verleumdet oder bedroht haben. Die Initiative wurde von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und dem BKA geleitet.
Hasspostings im Netz: Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen
Im Rahmen der Ermittlungen konnten laut BKA über 100 mutmaßliche Verfasser:innen von Hasskommentaren identifiziert und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Bearbeitung der Fälle obliegt nun den zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer.
Bei den von BKA und ZIT identifizierten Straftaten handle es sich einerseits um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politiker:innen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021. Andererseits enthalten viele der Hassbeiträge irreführende Falschbehauptungen sowie gefälschte Zitate, die die betroffenen diffamieren und diskreditieren.
Den Strafverfolgungsbehörden zufolge seien dabei Politiker:innen aller im Bundestag vertretenen Parteien betroffen. Bei zwei Drittel der Betroffenen handle es sich zudem um Frauen. Der Hessische Generalstaatsanwalt Torsten Kunze äußerte dazu:
Dieser Aktionstag verdeutlicht das Ausmaß, in dem Amts- und Mandatsträger im Internet beleidigt, verleumdet und bedroht werden. Um zu verhindern, dass durch einen Rückzug der Betroffenen ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht wird, verfolgen wir diese Straftaten konsequent und in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer.
Politiker stehen unter besonderem Schutz
Grundlage für den Aktionstag sowie die Ermittlungen bildet ein Anfang 2021 neu gefasster Paragraf im Strafgesetzbuch (StGB). Demnach genießen Personen des öffentlichen politischen Lebens in puncto Hasspostings besonderen Schutz.
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen stehen dabei unter besonders strengen Strafen. BKA-Präsident Holger Münch resümierte den Aktionstag dabei wie folgt:
Die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, sobald es um Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung geht. Mit dem Aktionstag machen wir klar: Wer Hassbotschaften postet, muss damit rechnen, dass danach die Polizei vor der Türe steht. Aber auch außerhalb solcher Aktionstage setzt sich das Bundeskriminalamt intensiv gegen Hass und Hetze im Internet ein.
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