Die Anzahl an autonomen Funktionen steigt bei vielen Fahrzeugmodellen weiter stark an. Konnten wir vor einigen Jahren lediglich die Geschwindigkeit per Tempomat und Abstandassistenten automatisch regeln lassen, so bieten hochpreisige Modelle inzwischen schon deutlich mehr Funktionen. Andererseits gibt es so manche Technologien, die zwar schon marktreif sind, aber vom Gesetzgeber bisher nicht zugelassen wurden.
Das bekommt jetzt Tesla zu spüren. Zwar sind die Umstände der aktuellen Untersuchungen nicht veröffentlicht und es wird nur in sehr vagen Worten gesprochen, trotzdem untersucht das Kraftfahrtbundesamt, ob der Spurwechselassistent in den Fahrzeugen zulässig ist.
Das Feature, das inzwischen Teil des „Full Self-Driving“-Pakets ist, macht dabei nichts anderes, als dass es sich in den fließenden Verkehr einordnet und je nach Verkehrslage und Geschwindigkeit automatisiert Überholmanöver durchführt. Damit der Fahrer jederzeit die Kontrolle über sein Fahrzeug behält, werden Überholmanöver frühzeitig angekündigt und können abgebrochen werden.
Jetzt spricht das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aber davon, dass es sich mit Tesla und der Registrierungsbehörde RDW absprechen möchte. Diese sitzt in den Niederlanden und ist für die Genehmigung von Tesla-Fahrzeugen in Europa zuständig. Warum das KBA die Funktion fragwürdig findet, ist indes nicht bekannt.
Trotzdem könnte sich eine Entscheidung hierzulande auf den kompletten Genehmigungsprozess in Europa auswirken. Ob das aber der Fall sein wird, bleibt offen. Bis dahin kann Tesla also nur hoffen, dass etwaige Vorwürfe fallen gelassen werden und Besitzer weiterhin bequem ihre Spur wechseln können.
Via Electrek