Das E-Rezept sollte in Deutschland Anfang 2022 an den Start gehen. Nun wird die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund dafür ist die nicht ausreichende technische Verfügbarkeit in der Bundesrepublik.
Bereits am ersten Januar 2022 sollten ärztliche Rezepte sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) elektronisch verfügbar werden. Doch schon Ende 2021 machte die Nachricht die Runde, dass daraus nichts werden würde.
Jetzt gab der Deutsche Bundestag eine weitere Presseerklärung heraus. Dort heißt es, dass die Einführung des E-Rezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben werde.
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Petition fordert Testphase für das E-Rezept
Im Dezember berichteten verschiedene Medien darüber, dass laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die technischen Voraussetzungen nicht gegeben seien, um das E-Rezept tatsächlich in ganz Deutschland auszustellen und zu nutzen.
In einer 12-monatigen Testphase sollte die technische Verfügbarkeit zunächst getestet werden. Gefordert hatte das die Allgemeinmedizinerin und Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Petra Reis-Berkowicz.
In einer Petition hatte Reis-Berkowicz ihre Bedenken zum E-Rezept deutlich gemacht. Ihren Angaben nach würden in Deutschland jährlich circa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und rund 500 Millionen Rezepte ausgestellt werden.
Patient:innen und End-Empfänger:innen sowie Krankenkassen und Apotheken müssten sich auf eine reibungslose und vertrauenswürdige Abwicklung der Ausstellung und des Versands dieser Unterlagen verlassen können dürfen, so die Ärztin.
„Mangels ausreichender Tests im Vorfeld der Einführung ist nicht bekannt, welche Mängel in der Technik vorhanden sind, geschweige denn, wie fehleranfällig und belastbar das Gesamtsystem ist“, schreibt Reis-Berkowicz in ihrer Petition. Alle Beteiligten würden als „Betatester im Livebetrieb zu Versuchskaninchen im Gesundheitswesen“, so die Medizinerin weiter.
Erfolgreiche Petition gegen E-Rezept
Nun teilt der Deutsche Bundestag mit, dass die von Reis-Berkowicz geforderte Testphase offen verlängert werde. Das haben die Abgeordneten im Petitionsausschuss am vergangenen Montag entschieden.
Reis-Berkowicz betonte während der öffentlichen Sitzung, dass die Einführung des E-Rezeptes „im Schweinsgalopp und mit der Brechstange“ kontraproduktiv sei und ausgesprochen besorgniserregend im Hinblick auf künftige Digitalisierungsmaßnahmen.
Die geplanten Umstellungen würden erheblich in die Praxisabläufe eingreifen. Um das E-Rezept erfolgreich einzuführen, brauche es einen funktionierenden Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
Sieben technische Geräte für E-Rezept nötig
„Für die Erstellung und den Versand einer eAU beziehungsweise des E-Rezeptes braucht man einen […] Konnektor, VPN-Zugangsdienst, Kartenlesegeräte, den KIM-Dienst, einen Anbieter, den den Praxisausweis transportiert, einen Heilberufeausweis und ein passendes Modul im Praxisverwaltungssystem. Und selbstverständlich ein stabiles und schnelles Internet auch auf dem Land“, erklärt Reis-Berkowicz.
All diese Geräte müssten dann auch noch miteinander funktionieren, nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch im Zusammenspiel mit den Krankenkassen, Apotheken, Arbeitgeber:innen und allen Beteiligten, so die Medizinerin weiter.
Sie kritisierte vor allem, dass es zum Umgang mit dem E-Rezept bisher keinerlei Schulungen gegeben habe. Insgesamt befürwortete Reis-Berkowicz die Digitalisierung allerdings. Es sei höchste Zeit für cybersichere digitale Anwendungen.
Start des E-Rezepts noch unklar
Laut BMG soll das E-Rezept in Zukunft über zwei verschiedene Wege verfügbar sein. Patient:innen können das Dokument entweder per App über das Smartphone erhalten und verwenden. Für Menschen ohne Smartphone soll es außerdem möglich sein, sich das E-Rezept in der Arztpraxis ausdrucken zu lassen.
Wann die Testphase abgeschlossen sein wird und das E-Rezept sowie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich an den Start gehen, ist bisher noch nicht bekannt.
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