Die belgische Regierung führt ein landesweites Recht auf eine Viertagewoche ein. In unserem Nachbarland dürfen Arbeitnehmer:innen demnach künftig selbst entscheiden, ob sie an vier oder fünf Wochentagen arbeiten wollen – und das ohne Lohneinbußen. Die Arbeitszeit bleibt jedoch gleich.
In Belgien dürfen Arbeitnehmer:innen künftig selbst darüber entscheiden, ob sie an vier oder fünf Wochentagen arbeiten wollen. Das geht aus einer neuen Arbeitsmarktreform hervor, die der belgische Premierminister Alexander De Croo am Dienstag, den 15. Februar 2022, auf einer Pressekonferenz präsentierte.
Belgische Angestellte hätten demnach die Möglichkeit ihre Arbeitsstunden auf vier oder fünf Tage zu verteilen – und das ohne Lohneinbußen. Die betrieblich vereinbarte Arbeitszeit bleibe jedoch gleich. Ziel sei es laut de Croo eine innovativere und produktivere Wirtschaft zu gestalten.
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Viertagewoche in Belgien: Keine Lohneinbußen bei gleicher Arbeitszeit
Mit der neuen Arbeitsmarktreform wolle die belgische Regierung sowohl auf die Corona-Pandemie als auch die allgemeinen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren. Den Kern der Reform bildet dabei die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Aufteilung der Arbeitszeit.
Wer es laut de Croo demnach schaffe oder sich dafür entscheide, seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit an vier Wochentagen abzuleisten, könne einen zusätzlichen Tag freinehmen. Allerdings betonte der Regierungschef auch, dass die Unternehmen die Möglichkeit hätten, diesem Recht ihrer Angestellten zu widersprechen.
Dies müsse allerdings in Form einer plausiblen und schriftlichen Begründung geschehen. Die belgische Regierung wolle Arbeitnehmer:innen mit der Regelung jedoch grundsätzlich mehr Freiheiten einräumen und die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben individuell fördern.
Flexiblere Dienstpläne und Weiterbildungsangebote
Die neue Arbeitsmarktreform umfasst außerdem einen gesetzlich geregelten Zugang zu mehr Aus- und Weiterbildungsangeboten. Angestellten stünden demnach künftig mindestens zwei Aus- oder Weiterbildungstage pro Jahr zu. Unternehmen müssten zudem einen Ausbildungsplan für alle Beschäftigten aufstellen.
Die Reform verspricht auch in puncto Dienstpläne mehr Flexibilität und einheitliche Regelungen. Arbeitnehmer:innen, die mit wechselnden Dienstplänen tätig sind, müssen demnach mindestens fünf Tage im Voraus über etwaige Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. Die allgemeinen Dienstpläne müssten zudem mindestens sieben Tage vorher bekannt sein.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit
Bereits seit dem 1. Februar 2022 gilt für belgische Beamte:innen das sogenannten „Right to disconnect„. Das heißt, dass entsprechend Beschäftigte außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht mehr zwangsläufig erreichbar sein müssen. In Portugal und Frankreich bestehen bereits ähnliche Gesetze.
Wer sich beispielsweise nach Feierabend entscheidet, nicht mehr auf dienstliche Anrufe oder Mails zu reagieren, müsse demnach keine Konsequenzen fürchten. Wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Vlaamse Radio- en Televisieomroeporganisatie (VRT) berichtet, will die belgische Regierung dieses Recht mit der neuen Arbeitsmarktreform ausweiten.
Demnach können künftig auch Arbeitnehmer:innen im privatwirtschaftlichen Sektor Anrufe und Mails außerhalb ihrer Arbeitszeit ignorieren, ohne dass ihnen negative Konsequenzen drohen. Die Regelung beschränkt sich laut Arbeitsmarktreform jedoch nur auf Unternehmen mit über 20 Beschäftigten.
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