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NetzDG: Twitter klagt gegen die Meldepflicht an das BKA

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unsplash.com/ Jeremy Bezanger
geschrieben von Fabian Peters

Seit dem 1. Februar 2022 verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die „großen“ sozialen Medien dazu, potenziell strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Doch die Plattformbetreiber wehren sich. Nach Google, TikTok und Meta hat nun auch Twitter Klage eingereicht.  

Eine neue Version des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sieht vor, dass die großen sozialen Netzwerke mutmaßlich strafbare Inhalte ab dem 1. Februar 2022 nicht nur löschen, sondern an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Doch Twitter wehrt sich gegen diese Neuerung und die damit verbundene Verpflichtung.

Das Unternehmen hat vor dem Verwaltungsgericht Köln deshalb Klage gegen das NetzDG eingereicht. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel richtet sich die Klage dabei gegen§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“ des NetzDGs.

NetzDG: Twitter besorgt über „erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger“

Die reformierte Version des NetzDGs sieht dabei vor, dass Facebook, Instagram, Twitter und Co. potenziell strafbare Inhalte identifizieren und binnen einer gewissen Frist an das BKA melden müssen.

Eine eigens eingerichtete „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ mit rund 200 Beamte:innen soll den mutmaßlichen Verstößen gegen das NetzDG anschließend nachgehen. Das Bundesjustizministerium verspricht sich von der Behörde, dass etwaige Straftäter:innen so effizienter und schneller identifiziert werden können.

Ein Unternehmenssprecher von Twitter erklärte gegenüber dem Spiegel dazu: „Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht.“

Twitter will nicht die Rolle von Staatsanwälten einnehmen

Das verschärfte NetzDG soll vor allem den Rechtsextremismus in den sozialen Medien ins Visier nehmen. Denn das Bundesjustizministerium hat die Neuerungen auch mit Blick auf die Angriffe von Halle, Kassel und Hanau forciert.

Dem Vernehmen nach hat sich bislang jedoch kein einziges der großen Techunternehmen an die neue BKA-Schnittstelle angeknüpft. Neben Twitter haben nämlich zuvor auch Google, TikTok sowie der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta Klage gegen das neue NetzDG eingereicht.

Ein Twitter-Offizieller bemängelte gegenüber dem Spiegel derweil die „Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten“. Das Unternehmen sei besorgt, dass die neuen Richtlinien die Konzerne dazu zwingen würden, in die Rolle von Staatsanwälten zu schlüpfen – vor allem dann wenn letztlich kein illegales Verhalten vorliegt.

Auch wenn alle Klagen die neuen Regelungen nicht aufschieben, müssen die sozialen Netzwerke wohl zunächst nicht mit Konsequenzen rechnen. Das Justizministerium will mit Blick auf die Eilverfahren von Google und Meta offenbar zunächst auf die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts in Köln warten.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).