Wer selbstständig ist, muss sich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Doch rund um den Jahreswechsel gibt es einige Dinge bei der Steuererklärung zu beachten. Beispielsweise die Frage, wann Einnahmen und Ausgaben tatsächlich stattgefunden haben oder anders formuliert: die Wirkung des Zufluss-/Abfluss-Prinzips.
Was ist das Zufluss-/Abfluss-Prinzip?
Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip versteuert, also immer dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem sie tatsächlich eingegangen sind oder geleistet wurden. Ein No-Brainer, könnte man meinen, aber ganz so einfach ist es nicht, denn bekanntlich liegt die Tücke im Detail.
Sehen wir uns zur Veranschaulichung ein Beispiel an: Ein selbstständiger Fotograf hat im Zuge des Black Friday eine neue Kamera gekauft, die Rechnung begleicht er aber erst im Januar. Steuerrechtlich ist jedoch nicht das Rechnungsdatum, sondern der Tag der Zahlung entscheidend.
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Die Anschaffung fällt in dem Beispiel also erst in das Folgejahr – auch wenn der Fotograf die Kamera schon vor dem Jahreswechsel in der Hand hielt. Das gilt allerdings nur, wenn der Gewinn durch eine Überschussrechnung ermittelt wird.
Der Fotograf kann hier also ganz bewusst durch die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein zu versteuerndes Einkommen und damit die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen. Er kann den hohen Steuersatz in einem starken Jahr beispielsweise reduzieren, wenn er die Einnahmen in das schwächere Jahr verschiebt und die Ausgaben dem stärkeren zuordnet.
Welche Rechnungen deckt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip ab?
Grundsätzlich lässt sich das Zufluss-/Abfluss-Prinzip auf Werbungskosten sowie Betriebseinnahmen und -ausgaben anwenden – wie bei den oben genannten Beispielen.
Ebenso werden abzugsfähige Sonderausgaben, also Versicherungen und Beiträge zur Altersvorsorge und außergewöhnlichen Belastungen, unter anderem Krankheits- oder Pflegekosten, berücksichtigt. Es lohnt sich also, die eigenen Bilanzen immer im Blick zu haben.
Mit etwas Überblick und einer durchdachten Gewinnverschiebung kann man vermeiden, dass die Einkommensteuer von Jahr zu Jahr großen Schwankungen ausgesetzt ist und somit die Steuerlast optimieren.
Achtung, es gibt Ausnahme!
Natürlich gibt es auch beim Zufluss-/Abfluss-Prinzip eine Ausnahme. In diesem Fall für Zahlungen, die regelmäßig stattfinden. Beispielsweise Mietzahlungen oder Daueraufträge für Dienstleistungen, für die eine abweichende 10-Tage-Regelung greift.
Diese besagt, dass Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb der ersten zehn Tage des Folgejahres eingehen oder geleistet werden und deren Fälligkeit in diesem Zeitraum liegt, steuerlich noch dem vorherigen Kalenderjahr zugerechnet werden.
Wenn Mieter:innen die am 30. Dezember 2021 fällige Dezembermiete erst am 3. Januar 2022 überweisen, fällt sie trotzdem noch ins Jahr 2021.
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