Der Jahreswechsel steht bevor. Ab dem 1. Januar 2022 treten auch wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Deshalb haben wir dir fünf wichtigsten rechtlichen und gesetzlichen Änderungen für Arbeitnehmer kompakt zusammengefasst. Das Fazit: Es gibt mehr Geld.
Die wichtigsten neuen Regelungen für Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2022
Die Weihnachts- und Adventszeit ist für Arbeitnehmer:innen immer auch die Zeit, um sich auf das neue Jahr im beruflichen Leben vorzubereiten. Womöglich steht ein Stellenwechsel bevor oder du beginnst eine neue Ausbildung im kommenden Jahr.
Und so wie es Veränderungen bei den Arbeitnehmer:innen gibt, plant auch der Gesetzgeber zum Jahreswechsel oftmals umfassende Neuerungen. Deshalb wollen wir dir die fünf wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmer:innen vorstellen, die zum 1. Januar 2022 wirksam werden.
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1. Der Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer:innen in Deutschland wird seit der Einführung im Jahr 2015 kontinuierlich erhöht. Am 1. Januar 2022 steht die nächste Erhöhung an. Dann steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro.
Schon am 1. Juli 2022 steht die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro an. Allerdings hat die neue Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Mindestlohn auf 12,00 Euro angehoben werden soll. Ein genaues Datum gibt es noch nicht.
2. Unternehmen können bis zu 1.500 Euro Corona-Bonus auszahlen
Unabhängig davon, wie es wirtschaftlich um einen Arbeitgeber bestellt ist, stellt die Corona-Krise für alle Angestellten eine große Belastung und Herausforderung dar – das gilt sowohl auf beruflicher als auch auf privater und zwischenmenschlicher Ebene.
Deshalb haben Arbeitgeber noch bis zum 31. März 2022 die Möglichkeit, allen Mitarbeiter:innen einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei auszuzahlen. Auch Unternehmen, die wirtschaftlich gut durch die Krise gekommen sind, sollten diese Option für ihre Angestellten als Wertschätzung in Betracht ziehen.
3. Mindestvergütung für Auszubildende steigt auf 585 Euro
Auch für Berufsanfänger:innen bringt das neue Jahr mehr Gehalt. Wer ab dem 1. Januar 2022 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Ausbildungsjahr mindestens die gesetzlich festgeschriebene Vergütung von 585 Euro brutto. Bislang liegt der Wert bei 550 Euro.
Auch für Auszubildende, die schon länger im Betrieb lernen, steigt das Entgelt. So gibt es im zweiten Ausbildungsjahr künftig 18 Prozent mehr Gehalt, im dritten Ausbildungsjahr 35 Prozent mehr Gehalt und im vierten Ausbildungsjahr 40 Prozent.
4. Elektronische Krankschreibung kommt in zwei Stufen
Die Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist für Angestellte oftmals mit einem hohen Aufwand verbunden. Dieser reduziert sich künftig. Ab dem 1. Januar 2022 übermitteln die Arztpraxen die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkassen.
Ab dem 1. Juli 2022 verliert der gelbe Schein, wie die AU auch oftmals genannt wird, dann fast vollständig seine Bedeutung. So sind die Arztpraxen ab diesem Stichtag ebenfalls dazu verpflichtet, die Krankschreibung auch automatisch an den Arbeitgeber zu übermitteln.
Grundsätzlich verpflichtet Paragraf 5 des Entgeldfortzahlungsgesetzes alle Arbeitnehmer:innen dazu, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Diese Pflicht zur Vorlage soll mit der neuen Regelung ebenfalls entfallen.
Für Angestellte bleibt die Pflicht, eine etwaige „Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen“, erklärt die Techniker Krankenkasse.
5. Bis zu 600 Euro Home-Office-Pauschale
Zuletzt bleibt den Arbeitnehmer:innen in Deutschland im Jahr 2022 auch weiterhin die Home-Office-Pauschale erhalten.
Angestellte im Home Office können pro Tag fünf Euro als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Der Maximalbetrag liegt bei 600 Euro im Jahr. Wer seine Steuererklärung rückwirkend abgibt, hat diese Option ebenfalls in den Jahren 2020 und 2021.
Fazit
Der Gesetzgeber und die Bundesregierung aus SPD, FDP und den Grünen unter Bundeskanzler Olaf Scholz haben ab dem 1. Januar 2022 einige spürbare gehaltliche Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen auf den Weg gebracht.
Dabei profitieren sowohl Berufseinsteiger:innen als auch Arbeitstätige, die schon seit längerer Zeit im Berufsleben aktiv sind.
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