Im ZDF Magazin Royale hat Datenschutzaktivist Max Schrems um Mithilfe gebeten. Denn er will Facebook verklagen. Anhand von zusätzlichen User-Daten will er beweisen, dass die Werbung von politischen Parteien in dem sozialen Netzwerk gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
Der österreichische Datenschützer und Aktivist Max Schrems gilt in der Szene fast schon als so etwas wie ein Popstar. Denn mithilfe von zahlreichen Klagen setzt er sich für einen wirksamen Datenschutz im Netz ein. Für seinen neuen Fall hat der Gründer und Vorsitzende der Datenschutzorganisation Noyb nun jedoch aktiv um Unterstützung gebeten.
Denn Max Schrems will Facebook verklagen. Im ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann hat er deshalb einen Aufruf gestartet. Anhand von zusätzlichen User-Daten möchte er beweisen, dass gezielte Werbung auf Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
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Darum will Max Schrems Facebook verklagen
Der Datenschützer will nicht nur Facebook, sondern auch die politischen Parteien in die Pflicht nehmen. Denn bei der vergangenen Bundestagswahl seien Facebook-User gezielt mit politischer Werbung adressiert worden.
Das sei laut Schrems zwar nicht direkt verboten. Allerdings geht er davon aus, dass das soziale Netzwerk die politischen Ansichten der betroffenen Nutzer:innen ausgewertet habe. Damit hätten sowohl die Parteien als auch Facebook selbst gegen die DSGVO verstoßen.
Um das zu beweisen, hat der Datenschützer im ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann nun um Mithilfe gebeten. Denn für einen rechtlichen Prozess ist mindestens ein Musterfall notwendig.
Böhmermann und Schrems bitten um Datenspenden
Unter dem Titel „Wie Facebook weltweit Demokratien zerstört„, haben Schrems und Moderator Jan Böhmermann gemeinsam zu Datenspenden aufgerufen. Um die Klage zu unterstützen, bitten sie dabei alle Nutzer:innen, die das Web-Plug-in „Who Targets Me“ seit der Bundestagswahl installiert haben, um ihre Mithilfe.
Laut Max Schrems seien das ungefähr 4.000 Menschen. Wer helfen wolle, könne die Daten aus dem Browser-Tool auf der Webseite von Noyb hochladen. Für potenzielle Unterstützer:innen entstünden dabei keine Kosten. Der Zeitaufwand sei außerdem gering.
Strafrechtlich relevante Daten würden von den Datenschützer:innen anschließend aufbereitet. Sollte es zu einem Prozess kommen, verspricht der Verein Rücksprache mit den Usern zu halten.
Würde aus den Informationen keine strafrechtliche Relevanz hervorgehen, würden sie laut Schrems umgehend gelöscht. Auf seiner Webseite hält Noyb zudem eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung bereit.
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