Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa haben offenbar seit Jahren die Mobilfunkdaten von Millionen Verbraucher:innen gespeichert, ohne deren Einwilligung einzuholen. Datenschützer:innen schlagen deshalb Alarm. Denn sie halten das Vorgehen für rechtswidrig.
Schufa und Co. sammeln Mobilfunkdaten – ohne Einwilligung!
Der Abschluss eines Handyvertrags ist kein Hexenwerk. Bereits wenige Klicks genügen, um im Internet einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abzuschließen.
Auch der Vertragsabschluss im Fachgeschäft ist kein Problem: eine Unterschrift hier, ein paar Kontaktdaten da und schon kommt eine vertragliche Vereinbarung zustande.
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Viele Millionen Menschen in Deutschland haben so oder so ähnlich seit Jahren einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen – vor allem im Internet. Was viele jedoch nicht gewusst haben dürften: Nicht nur die Anbieter:innen speichern die Daten, sondern auch Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa und Co..
Doch in den allermeisten Fällen haben die Kreditagenturen dafür keine Einwilligungen der Verbraucherinnen eingeholt. Datenschutzexpert:innen halten dieses Vorgehen wiederum für rechtswidrig und schlagen Alarm. Verbraucherschützer:innen fordern sogar die Löschung der Daten.
Rein theoretisch Millionen Menschen betroffen
Laut einer gemeinsamen Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) sammeln neben der Schufa auch Wirtschaftsauskunfteien wie Crif Bürgel bereits seit Jahren die Mobilfunkdaten von Millionen Verbraucher:innen auf fehlender Rechtsgrundlage– um genau zu sein seit 2018.
Rein theoretisch könnten also alle Verbraucher:innen betroffen sein, die in den vergangenen vier Jahren einen Handyvertrag abgeschlossen haben.
Wahrscheinlich ist sogar, dass auch diejenigen in den Datenbanken von Schufa und Co. gelandet sind, die in diesem Zeitraum Mobilfunk-Rechnungen beglichen haben. Ein zusätzliches Problem: Die Schufa und Co. haben die vermutlich rechtswidrig erfassten Daten nicht nur gespeichert.
Sie haben sie wahrscheinlich auch in ihre sogenannten Scores einfließen lassen, die die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen bewerten. Die Scores sind oftmals wiederum bei der Vergabe von anderen Verträgen oder Krediten entscheidend.
Speicherung von Mobilfunkdaten durch Kreditagenturen laut Datenschutzbehörden unzulässig
Doch Datenschützer:innen kritisieren, dass dieses Vorgehen nicht nur auf einer strittigen Rechtslage beruht, sondern sogar rechtswidrig ist. Denn bereits seit Mai 2018 gilt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein gemeinsamer Datenschutzrahmen der Europäischen Union (EU).
Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und soll Verbraucher:innen schützen. Laut den Behörden der Datenschutzkonferenz (DSK) ist die Speicherung von Mobilfunkdaten durch Kreditagenturen wie der Schufa demnach eindeutig unzulässig, wenn Verbraucher:innen nicht eindeutig zugestimmt haben.
Das wiederum haben die Datenschutzbehörden in einem erneuten Beschluss vom September 2021 abermals bestätigt. Die Wirtschaftsauskunfteien dürften demnach nur Daten von Betrüger:innen oder Verbraucher:innen, die in Zahlungsverzug geraten sind, erfassen und speichern.
Was sagen die Schufa und Co.?
Die Wirtschaftsauskunfteien halten ihr bisheriges Vorgehen für wichtig, um die Bonität von Verbraucher:innen beurteilen zu können.
Jüngere und finanzschwächere Menschen würden demnach sogar von einer Auswertung ihrer Mobilfunkdaten profitieren, so die Begründung. In einer Stellungnahme des Branchenverbandes der Wirtschaftsauskunfteien heißt es dazu:
Gerade Verbraucher und Verbraucherinnen, die bisher keine positive Kredithistorie haben, wie zum Beispiel junge Konsumenten, Migranten und häufig auch Seniorinnen, sind auf die Verarbeitung solcher Informationen angewiesen.
Die Logik dahinter: Die Schufa und Co. können die Bonität von Menschen, die bisher keinen Kredit oder Ähnliches abgeschlossen haben, nicht bewerten. Mithilfe der Auswertung ihrer Mobilfunkdaten könnten die Kreditagenturen jedoch ihr Zahlungsverhalten bewerten.
Was sagt das Gesetz?
Das Problem: Verbraucher- und Datenschützer:innen halten dieses Vorgehen nicht nur für rechtswidrig. Sie befürchten auch, dass die Daten zu Lasten von Verbraucher:innen gewertet werden, die sich nichts zu Schulden kommen lassen haben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert außerdem, dass die Auswertung der Daten höchst intransparent sei. Die Daten müssten deshalb schlichtweg gelöscht werden. Andernfalls müsse der Gesetzgeber schärfere Richtlinien festlegen. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) heißt es dazu:
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten nach einer Rechtsvorschrift auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgen kann, muss der Verantwortliche die Einwilligung der betroffenen Person nachweisen können. (…) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung der betroffenen Person beruht.
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