Immer mehr Menschen erhalten momentan eine rote Meldung innerhalb der Corona-Warn-App. Viele sind deshalb verunsichert. Was also tun, wenn die Anwendung Alarm schlägt? Und wie war das gleich noch mal mit der Quarantäne und dem PCR-Test? Wir erklären die Hintergründe.
Die Corona-Warn-App: Impfzertifikat, Check-in und mehr
Seit rund anderthalb Jahren gibt es die Corona-Warn-App. Sie soll dabei helfen, das Pandemie-Geschehen im Zaum zu halten. Seither ist viel passiert. Die Anwendung ist präziser geworden. Sie verfügt über zahlreiche neue Funktionen. Nutzer:innen können beispielsweise ihren Impfnachweis innerhalb der App speichern.
In Geschäften, auf Veranstaltungen oder beim Restaurantbesuch können sie mithilfe der Anwendung ihren Impfstatus wiederum nachweisen und einchecken. Sie soll zudem dabei helfen, das Infektionsgeschehen leichter nachvollziehen zu können.
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Menschen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infizieren, können das innerhalb der App melden. Anhand gewisser Faktoren ermittelt die Anwendung dann potenzielle Kontaktpersonen und spuckt gegebenenfalls Warnhinweise aus. Aber was tun, wenn die Corona-Warn-App Alarm schlägt?
Corona-Warn-App: Das bedeutet eine rote Meldung
Immer mehr Menschen erhalten momentan eine rote Meldung innerhalb der Corona-Warn-App. Viele verunsichert das.
Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass man sich auch mit dem Coronavirus infiziert hat. Mit einer roten Meldung warnt die Anwendung nämlich zunächst einmal vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko.
Das wiederum hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Wo hat die Begegnung stattgefunden? Haben alle anwesenden Personen eine Maske getragen? Und: Über welchen Zeitraum fand die Begegnung statt? Dabei hält die Anwendung bei einer Warnmeldung verschiedene Hinweise und Empfehlungen bereit.
Meldung über erhöhtes Risiko bleibt für 14 Tage
So empfiehlt sie beispielsweise, Kontakte zu reduzieren oder wenn möglich zu Hause zu bleiben. Einige hilfreiche Informationen liefern zudem die offiziellen FAQ der App. Weitere gibt es auf der Webseite der Bundesregierung.
Die rote Meldung bleibt außerdem für 14 Tage – ab dem Zeitpunkt der Risikobegegnung – in der Anwendung sichtbar. Anschließend ändert sich der Status automatisch wieder zurück auf grün – vorausgesetzt in diesem Zeitraum fand keine weitere Risikobegegnung statt.
Allerdings bleiben auch einige Fragen offen. Denn: Gilt für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene das Gleiche? Können Betroffene eine Infektion mithilfe eines Tests ausschließen? Und wenn ja: Ist dafür ein Schnelltest ausreichend oder sollte es ein PCR-Abstrich sein?
Corona-Warn-App: Muss ich bei einer roten Warnung in Quarantäne?
Vorab: Nutzer:innen, die eine rote Warnmeldung innerhalb der Corona-App erhalten, vollständig geimpft oder genesen sind und keine Symptome aufweisen, müssen nicht in Quarantäne. Die Anwendung empfiehlt allerdings auch in einem solchen Fall Vorsicht walten zu lassen. Betroffene können außerdem vorsichtshalber einen Test machen.
Wer jedoch Symptome hat und möglicherweise auch noch ungeimpft ist, sollte sich isolieren – so die Empfehlung. Betroffene können sich auch in einem solchen Fall mithilfe eines Tests Klarheit verschaffen – idealerweise mit einem PCR-Test.
Das Problem: Mit einem roten Warnhinweis haben App-User zwar Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. Das kann allerdings sowohl ein Antigen-Schnelltest, aber auch ein PCR-Test sein. Heißt konkret: Die Kostenrückerstattung ist nicht final geklärt.
Die Vorgaben der Bundesregierung scheinen dabei mitunter so kompliziert, dass das nicht nur bei den Betroffenen für Verunsicherung sorgt. Auch zahlreiche Gesundheitsämter und Behörden legen die Richtlinien unterschiedlich aus.
Meldung in der Corona-Warn-App: Wann bekomme ich einen kostenlosen PCR-Test?
Laut dem Bundesgesundheitsministerium besteht bei einer roten Warnmeldung innerhalb der Corona-App zwar ein „grundsätzlicher“ Anspruch auf einen PCR-Test, jedoch kein „strikter“. Was das konkret bedeutet: unklar! Außerdem interpretieren viele Behörden die schwammigen Regelungen der Bundesregierung vielerorts unterschiedlich.
In Berlin haben Betroffene, deren Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko meldet, grundsätzlich Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test. Das gelte laut der Webseite der Berliner Senatsverwaltung jedoch nur für die vom Senat selbst betriebenen zwölf Testzentren.
In den Hotlines der Gesundheitsämter oder auch bei den Hausärzten werden viele jedoch nicht auf die Möglichkeit eines kostenlosen PCR-Tests hingewiesen. Das gelte vor allem für Geimpfte, die keine Symptome aufweisen. Da die Regelung regional unterschiedlich gehandhabt wird, erhalten vielerorts aber auch Geimpfte ohne Symptome unmittelbar einen PCR-Test.
Berichten zufolge zahlen sich Hartnäckigkeit und Nachdruck zudem in einigen Fällen aus. Wer hingegen eine rote Meldung innerhalb der Corona-Warn-App erhalten hat, ungeimpft ist, Symptome hat oder einen positiven Schnelltest vorweisen kann, hat immer das Recht auf einen kostenlosen PCR-Test.
STIKO empfiehlt Booster-Impfung ab 18 Jahren
Trotz einiger Ungereimtheiten in puncto Warnmeldungen und PCR-Test scheint die Corona-Warn-App im Kampf gegen die Pandemie immer wichtiger zu werden. Menschen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben, können mittlerweile auch diese in die Anwendung eintragen.
Zwar ist das digitale Impfzertifikat nach der Erst- und Zweitimpfung ein Jahr lang gültig. Allerdings lässt der Impfschutz bereits deutlich früher nach.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungs- oder sogenannte Booster-Impfung deshalb bereits nach einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten – mittlerweile für alle Menschen ab 18 Jahren.
EU will die Gültigkeit digitaler Impfzertifikate verkürzen
Um dafür zu sorgen, dass Geimpfte auch tatsächlich immun bleiben – und zwar nicht nur auf dem Papier – will die Europäische Union nun die Gültigkeit der Impfzertifikate nach der Erst- und Zweitimpfung um drei auf neun Monate reduzieren.
Die EU-Kommission möchte so auch sicherstellen, dass schneller geboostert wird. Da die Empfehlungen für die Booster-Impfungen – vor allem mit Blick auf die Altersfreigabe – aber noch nicht in allen EU-Ländern gleich sind, wird die Umsetzung der neuen Regelung wohl noch etwas dauern.
Wie lange das Impfzertifikat nach der Drittimpfung gültig sein soll, ist derzeit ebenfalls unklar. Die EU-Kommission will erst dann darüber entscheiden, wenn genügend wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich die Auffrischungs-Impfung auf Dauer des Impfschutzes auswirkt.
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