Google und Facebook wird seit geraumer Zeit Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen. Eine ungeschwärzt veröffentlichte Klageschrift belegt nun, dass die beiden Unternehmen geheime Absprachen getroffen haben. Die Konzerne sollen sich so einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft haben.
Wettbewerbsverzerrung: Geheime Absprachen zwischen Google und Facebook
Google und Facebook sehen sich bereits seit geraumer Zeit mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Die beiden Unternehmen sollen illegale Werbeabsprachen getroffen haben. Bereits im Dezember 2020 reichten zehn US-Bundesstaaten eine Klage gegen beide Unternehmen ein. Im Mai 2021 zog das Bundeskartellamt mit zwei weiteren Verfahren nach.
Ungeschwärzt veröffentlichte Gerichtsdokumente belegen nun, dass die beiden Konzerne geheime Absprachen getroffen haben. Ziel sei es gewesen, sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Das wäre ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung. Vor allem Apple spielt dabei eine Rolle.
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Nichtangriffspakt und Kooperation gegen Apple
Insgesamt zwölf US-Bundesstaaten haben die Klageschrift bei einem Gericht in New York eingereicht. Bisher waren die Dokumente nur mit zahlreichen Schwärzungen ersichtlich. Doch nun haben die zuständigen Richter die Beschwerdeschrift ungekürzt veröffentlicht. Darin werden unter anderem interne Google-Dokumente zitiert.
Demnach sollen Google und Facebook einen Nichtangriffspakt verabredet haben, um einen „Burggraben“ gegen die Konkurrenz zu errichten. Den Dokumenten zufolge haben die beiden Unternehmen Maßnahmen getroffen, die die Anwälte als direkten Angriff auf Mitbewerber Apple verstehen.
Google soll Facebook etwa dabei geholfen haben, Nutzerdaten zu erkennen, die aufgrund der Datenschutzrichtlinien von Apple eigentlich nicht identifizierbar waren. Mittels Cookie-Matching sollen beide Unternehmen User-Daten dabei miteinander abgeglichen haben.
Das half Facebook wiederum, mehr Erfolg auf Googles Marktplatz zu erzielen. Denn die Suchmaschine soll das soziale Netzwerk für den Datenabgleich bewusst bevorzugt haben.
Vorteile durch koordinierte Werbeaktionen
Der Klageschrift zufolge sollen beide Konzerne zudem Absprachen in Sachen Header-Bidding getroffen haben. Der Begriff beschreibt den Versuch, Werbeflächen über mehrere Marktplätze gleichzeitig anzubieten. Dabei konnten Nachrichten-Plattformen ihre Werbeflächen auch fernab von Google und Facebook verkaufen.
Google habe diese Form der Vermarktung als „existenzielle Bedrohung“ angesehen und ein Programm ins Leben gerufen, um Unternehmen daran zu hindern. Laut den Dokumenten soll der Suchmaschinen-Konzern seinen Geschäftspartnern das Header-Bidding gemeinsam mit Facebook dann wiederum ausgetrieben haben.
Google und Facebook streiten Wettbewerbsverzerrung ab
Beide Unternehmen sollen Absprachen dazu getroffen haben, wie oft Facebook Auktionen für sich entscheiden würde. Die Plattformen haben zudem festgelegt, was Facebook bei Versteigerungen auf dem Google-Marktplatz bieten würde. Der Preis wurde so künstlich in die Höhe getrieben.
Vor allem Nachrichtenverlage werfen Google seit geraumer Zeit vor, dass die Suchmaschine ihre Monopolstellung aus finanziellen Gründen ausnutzen würde und journalistische Medien gefährdet. Sowohl Facebook als auch Google streiten die Vorwürfe bisher ab. Eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.
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Es heißt „Header-Bidding“ und nicht „Header-Binding“.
Und wo genau steht „Binding“?