Social Media Wirtschaft

Nach Komplettausfall: Sollte Facebook Unternehmen Entschädigungen zahlen?

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Unsplash.com / Tim Mossholder
geschrieben von Marinela Potor

Facebooks Komplettausfall am Montag vor einer Woche hat viele Unternehmen direkt getroffen und auch wertvolle Einnahmen gekostet. Sollte Facebook ihnen dafür Entschädigungen zahlen? Eine Einschätzung.

Nach Ausfall: Schuldet Facebook Unternehmen Entschädigungen?

Rund sechs Stunden lang ging am 4. Oktober 2021 bei Facebook gar nichts mehr. Aufgrund einer fehlerhaften Neukonfiguration konnten User weltweit weder auf Facebook noch auf Instagram oder WhatsApp zugreifen. Das ist nicht nur ärgerlich für die Kommunikation der Menschen, sondern auch teilweise geschäftsschädigend.

Schließlich sind die drei Plattformen für viele Unternehmen oder auch Influencer elementar für ihren Umsatz und die Einnahmen. So nutzen einige Unternehmen eine Facebook-Seite als Unternehmensseite. Andere setzen den Messenger im Kundendienst ein. Und wieder andere verdienen als Influencer ihr Geld auf Instagram.


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Wenn also ein derartiger Totalausfall aller drei Facebook-Plattformen erfolgt, kostet das viele Menschen auch Geld. Sollte Facebook Unternehmen dafür Entschädigungen zahlen?

Anwendung auf eigenes Risiko

Aus rechtlicher Sicht sei es schwierig, eine Haftungspflicht für Facebook zu konstruieren, insbesondere im Rahmen von privater Nutzung, sagt Rechtsanwalt Carsten Lexa gegenüber BASIC thinking.

Denn insbesondere bei den frei verfügbaren Diensten erfolge die Anwendung auf eigenes Risiko. Sprich: Facebook garantiert Usern keine (ständige) Verfügbarkeit.

Die Nutzungsbedingungen des Technologiekonzerns geben darauf keine eindeutige Antwort. So heißt es hier:

Wir sind nur im folgenden Umfang haftbar: Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen: für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen; bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit; und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

Einen solchen Verstoß bei einem Ausfall der Website nachzuweisen, dürfte für Unternehmen und Influencer äußerst schwierig sein, auch wenn es durchaus Fälle gab, in denen der Ausfall lebensbedrohliche Folgen hatte. In Brasilien etwa erhielten Apotheken etwa keine Rezeptanforderungen mehr.

Facebook-Entschädigungen rechtlich knifflig

Immerhin räumt Facebook in seinen Nutzungsbedingungen auch ein:

Ohne Einschränkung irgendeiner der obigen Bestimmungen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer sich aus dieser Vereinbarung ergebenden „wesentlichen“ Pflicht. „Wesentliche“ Pflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind, deren Verletzung den Zweck der Vereinbarung gefährden würde, und auf deren Einhaltung du vertrauen kannst. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; in anderen Fällen besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

Gehört ein Totalausfall der Dienste für mehreren Stunden zu einem „vorhersehbaren Schaden“? Vermutlich eher nicht. Denn solche Komplettausfälle sind eher die Ausnahme, es sei denn, man könnte hier aus technischer Sicht das Gegenteil beweisen.

Ob man jedoch den permanenten Zugang zu seiner Unternehmensseite über Facebook als „wesentliche Pflicht“ definieren kann, ist rechtlich knifflig.

Den Vermögensschaden beziffern

Doch selbst wenn man Facebook eine Haftungsverantwortung nachweisen könnte, ginge es hier in erster Linie um einen Vermögensschaden, sagt Rechtsanwalt Carsten Lexa. Und dieser müsste erstmal konkret beziffert werden, so Lexa.

„Was ist der Schaden und inwieweit haftet dann Facebook im Rahmen der Fahrlässigkeit? Und dann müsste man noch nachweisen, dass es ein justiziabler Fehler von Facebook war.“

All das zu belegen ist nicht unmöglich, aber ohne bestehende Rechtsprechung bewegt man sich hier noch in einer theoretischen Grauzone.

Klagen nicht sonderlich aussichtsreich

Facebook räumt jedoch gleichzeitig in seinen Richtlinien für die gewerbliche Nutzung seiner Dienste (Facebook Business) immerhin ein gewisses Widerspruchsrecht ein. Facebook nennt dies einen „gewerblichen Anspruch.“

Demnach müssen gewerbliche Ansprüche zwischen Facebook und Unternehmen entweder in Kalifornien oder in Irland direkt vor Gericht geklärt werden. Unternehmen in den USA dürfen Facebook zudem nicht per Sammelklage oder in einem Jury-Verfahren angehen und verpflichten sich zudem zu einem Schiedsverfahren.

Ob solche Klagen eine Aussicht auf Erfolg haben, darüber lässt sich momentan nur spekulieren. Es wäre zumindest eine Herausforderung, Facebook hier in die Pflicht zu nehmen. Ist das fair für betroffene Unternehmen?

Tragen Unternehmen und Influencer selbst die Schuld?

Das lässt sich auf zwei Weisen beantworten. Auf der einen Seite stellen Unternehmen oder auch Influencer ihre Informationen, Kontakte, Daten, Netzwerke und vieles mehr den Plattformen freiwillig zur Verfügung. Dabei geben sie automatisch jegliche Besitzansprüche daran an Facebook ab.

Sprich: Alles, was du auf Facebook, Instagram, WhatsApp aber natürlich auch auf anderen sozialen Netzwerken teilst, gehört den Netzwerken und nicht dir, selbst wenn es sich dabei um unternehmerische Aktivitäten handelt.

So kann man sagen, dass Unternehmen und Influencer bei Ausfällen auf Facebook selbst Schuld sind, beziehungsweise damit leben müssen, weil sie sich auf die Plattform und deren Bedingungen eingelassen haben.

Niemand zwingt sie schließlich dazu, ihre Dienste auf Facebook anzubieten. In dieser Hinsicht müsste Facebook niemandem Entschädigungen zahlen.

Die Marktmacht von Facebook

Auf der anderen Seite hat Facebook mit seiner Monopolstellung auch eine gewisse Macht, der sich Unternehmen nur schwer entziehen können. Gleiches gilt etwa für Google. Wer sein Business im Netz vermarkten oder sichtbar machen will, kommt um diese Plattformen nicht herum.

So erscheint es aus dieser Sicht zumindest fair, dass Facebook Entschädigungen zahlen sollte, wenn das Unternehmen durch grobes Versagen seiner Dienste Umsatzeinbußen verursacht oder dies sogar lebensbedrohliche Folgen hat.

Mehr Unabhängigkeit von Facebook und Co.

Doch Fairness und Realität und Rechtsprechung sind nicht immer das Gleiche. Ohne entsprechende Rechtsprechung werden Betroffene daher auch bei künftigen Ausfällen vermutlich selbst für eventuelle Schäden haften müssen.

Wer sich letztlich unabhängiger von Facebook und Co. machen will, sollte darum sicherheitshalber seine Internetpräsenz auf mehrere Dienstleister und Plattformen ausweiten.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.