Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben gemeinsam neue Regelungen für ungeimpfte Arbeitnehmer beschlossen. Diese bekommen ab dem 1. November 2021 bei Quarantäne-Anordnung keine Lohnfortzahlung mehr.
Bund und Länder streichen Lohnersatz für ungeimpfte Arbeitnehmer
Die Gesundheitsminister der 16 deutschen Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben eine wegweisende Entscheidung für ungeimpfte Arbeitnehmer getroffen.
So erhalten alle Arbeitnehmer ab dem 1. November 2021 keinen Lohnersatz mehr vom Staat, falls sie aufgrund einer fehlenden Corona-Impfung in Quarantäne müssen und deshalb nicht ihre Arbeit verrichten können.
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Wie sieht die aktuelle Regelung für ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne aus?
Bislang haben alle Arbeitnehmer, die aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne nicht arbeiten können, für sechs Wochen ihren Lohn in voller Höhe vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dieser wiederum hat diese Ausgleichszahlungen beim Bund in Rechnung stellen können.
Eben jene Entschädigungszahlung entfällt jedoch ab der ersten Arbeitswoche ab dem 1. November 2021 für alle ungeimpften Arbeitnehmer in Quarantäne. Somit kommt es de facto zu einem Ende der Lohnfortzahlung.
Welche Ausnahmen gelten bei der neuen Regelung?
Grundsätzlich gibt es zwei große Ausnahmen.
1. Corona-Infektion
Die erste Ausnahme betrifft den Krankheitsfall – also eine nachgewiesene Corona-Infektion. Wer aufgrund eines Krankheitsfalls in Quarantäne muss kann auch weiterhin mit einer Lohnfortzahlung rechnen. Das gilt für geimpfte wie ungeimpfte Arbeitnehmer.
2. Fehlende Impfempfehlung
Ebenso ausgenommen sind alle Menschen in Deutschland, für die es keine offizielle Empfehlung zu einer Corona-Impfung gibt. Um nachzuweisen, dass man selbst zu einer solchen Ausnahmegruppe gehört, ist ein ärztliches Attest notwendig.
Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) mittlerweile die Impfung von Menschen ab 12 Jahren mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna.
Auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Interessierte und Betroffene alle aktuellen Empfehlungen. So enthält beispielsweise die zehnte Aktualisierung neue Hinweise für ungeimpfte Schwangere und ungeimpfte stillende Mütter.
Warum erfolgt dieser Schritt?
Grundsätzlich ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) schon seit einiger Zeit eine entsprechende Regelung vorgesehen. Dort heißt es:
Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
Oder anders ausgedrückt: Wer eine Impfung trotz Möglichkeit nicht wahrnimmt oder entgegen der offiziellen Empfehlungen in ein Corona-Risikogebiet reist und sich im Anschluss in Quarantäne begeben muss, kann ab dem 1. November 2021 nicht mehr mit einer Lohnfortzahlung rechnen.
Fairness gegenüber der Gesellschaft
Als Argumente für ihre Entscheidung führen die zuständigen Minister an, dass es in der jetzigen Situation nicht mehr vertretbar sei, dass der Steuerzahler die Entschädigungen für Dienstausfälle von Menschen zahlen muss, bei denen es keine gesundheitlichen Gründe gibt, die gegen eine Corona-Impfung sprechen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ergänzt, dass jeder Deutsche, der sich innerhalb der Impfaktionswoche des Bundes hat impfen lassen, von den neuen Regelungen nicht betroffen sei. Wer sich nicht impfen lassen will, soll die finanzielle Verantwortung dafür selbst tragen.
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