Bei der Lokalisierung von Straftätern und Verdächtigen setzt die Berliner Polizei auf die stille SMS. Rund 276.000 solcher Überwachungsnachrichten verschickten die Behörden in diesem Jahr bereits bis zum August. Aber was ist das überhaupt eine stille SMS?
2020 hat die Berliner Polizei rund 338.000 stille SMS verschickt. Hinzu kommen einige Hundert Überwachungsnachrichten vom Verfassungsschutz. In diesem Jahr scheinen die Hauptstadt-Behörden die Zahl zu übertreffen. Denn bis August 2021 setzte die Berliner-Polizei bereits 276.000 stille SMS ab.
Was sind stille SMS?
Stille SMS werden dem Empfänger nicht angezeigt. Für die Ermittlungsbehörden stellt die Technologie ein probates Mittel dar, um unbemerkt den Aufenthaltsort von Straftätern und Verdächtigen zu identifizieren.
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Allerdings erfolgt die Ortung nicht auf den Meter genau. Denn für die Lokalisierung der Empfänger-Geräte ist der Funkmast, in den sie eingewählt sind, maßgeblich. Anhand sich wiederholender Impulse können die Behörden sogar Bewegungsprofile erstellen.
Berichten zufolge seien pro Überwachungsmaßnahme dabei im Schnitt mehrere Hundert Nachrichten vonnöten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass den 276.000 stillen SMS in Berlin weitaus weniger Überwachungen zugrunde liegen.
Auf eine Anfrage der Fraktion die Linken hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr bei 101.117 ausgehenden stillen SMS beispielsweise in 77 Fällen Providerdaten abgefragt. Aber wie genau funktioniert das?
Wie funktionieren stille SMS?
Auch wenn die stillen Impulse für Empfänger:innen unsichtbar sind, erzeugen sie wie bei herkömmlichen SMS ein Kommunikationsprotokoll, das die Provider nachvollziehen können. Diese Protokolle können die Ermittlungsbehörden wiederum abfragen.
Die unsichtbaren Kurznachrichten können sie dabei mithilfe spezieller Software automatisch und in kurzen Abständen verschicken. Die Provider erfassen die Signale sogar dann, wenn ein Gerät abgeschaltet ist.
Die einzigen Möglichkeiten die Überwachungsmethode zu verhindern, bestehen darin, SIM-Karte oder Akku zu entfernen oder in den Flugmodus zu schalten.
Welche Programme beispielsweise die Berliner Polizei dafür nutzt, wollte der Senat nicht preisgeben. Denn das würde Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und das Aufklärungspotential der Behörde liefern, so die Begründung. Allerdings sind den Behörden auch rechtliche Grenzen gesetzt. Datenschützer:innen hegen dennoch Bedenken.
Stille SMS: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Das Verschicken von stillen SMS stellt für die Polizeibehörden rechtlich gesehen keine große Hürde dar. Um Providerdaten abzufragen, ist allerdings eine richterliche Genehmigung notwendig.
Datenschützer:innen kritisieren wiederum, dass die Überwachungsmethode rechtswidrig sei, da das Abfragen von Kommunikationsdaten (Paragraf 100a der Strafprozessordnung) ein passiver Vorgang sein muss. Durch stille SMS würden die Daten jedoch nicht von Nutzer:innen erzeugt, sondern durch einen künstlichen Prozess.
Im Februar 2018 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinandergesetzt und die Methode für rechtmäßig erklärt. Zwar gaben die Richter der Argumentation des Klägers im Sinne von Paragraf 100a der Strafprozessordnung (StPO) statt. Sie urteilten jedoch, dass auch ein anderer Paragraf herangezogen werden müsse.
Stille SMS müssen seitdem mit Paragraf 100i StPO begründet werden, der auch den Einsatz von IMSI-Catchern regelt. Mithilfe dieser Geräte können die Behörden – wie mit den stillen Überwachungsnachrichten – Mobilfunkgeräte orten.
Auch interessant:
„Die einzige Möglichkeit die Überwachungsmethode zu verhindern, besteht darin, SIM-Karte oder Akku aus dem Empfänger-Gerät zu entfernen.“
Ich denke der Flugmodus tut es auch. Für eine stille SMS muss das Handy im System eingebucht sein, was es im Flugmodus nicht ist. (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_SMS)
Hallo Karl,
vielen Dank für den sachdienlichen Hinweis. Ich habe das nochmal überprüft und entsprechend ergänzt.
Herzliche Grüße
Fabian
Es wäre nicht nur der besseren Lesbarkeit Ihrer Texte zuträglich, sondern auch den aktuell geltenden Rechtschreibregeln entsprechend, wenn Sie auf Formulierungen wie z. B. „Nutzer:innen“ verzichten würden. Das generische Maskulinum „Nutzer“ umfasst sowohl weibliche, männliche, diverse oder andere Nutzer und ist deshalb nicht nur vollkommen ausreichend, sondern auch die korrekte Formulierung. Alles andere entspricht nicht den Regeln und verwirrt den Leser nur.
Hallo Thomas,
wir haben uns bewusst dazu entschieden, zu gendern, weil wir für eine offene und integrative Gesellschaft stehen. Studien zeigen, dass das generische Maskulinum zwar in der Theorie „neutral“ ist, in der Praxis aber keinesfalls so wahrgenommen wird. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, gendergerechte Sprache zu verwenden.
Liebe Grüße
Christian
Meldet euch wenn Ihr mit dem „Gendern“ aufhört. So lange werde ich eure Seite meiden. Danke.
Hi Jack,
dann werden wir uns wohl nicht bei dir melden. Wir werden uns auch weiterhin für sprachliche Integration und Gleichberechtigung einsetzen.
Liebe Grüße
Christian
Tja, das mit der Generdei spaltet eben die Gesellschaft. Aber es gibt ja dankenswerterweise Browser-Plugins, die den Text auch wieder lesbar machen…
Hallo Wolf-Günter,
schade, dass du mit der gendergerechten Sprache nicht warm wirst. Aber das ist natürlich in Ordnung. Was die Gesellschaft letztlich spaltet, ist jedoch nicht wie jemand spricht, denn das sollte jedem selbst überlassen sein, sondern die fehlende Akzeptanz dafür.
Herzliche Grüße
Fabian
Ich finde es löblich gendergerechte Sprache verwenden zu wollen. Ich verstehe aber nicht, warum man dann zu bequem ist Nutzer und Nutzerinnen zu schreiben? Faktisch wird mit dem Gender * bzw. : oder was auch immer der Autor gerade verwendet, das generische Femininum bedient. Wenn man Glück hat wird das darin vorkommende Maskulinum noch grammatikalisch korrekt verwendet. Oft aber nicht wie bei „Kund:innen“ oder „Autor:innen“.
Nutz gerne gendergerechte Sprache, aber dann seid nicht so bequem. Schreibt die Worte aus. Das liest sich besser und wird allen gerecht.
Hallo Karl,
in dem Fall ging es tatsächlich nicht um Bequemlichkeit. Wir haben uns in der Redaktion bewusst dafür entschieden (neben anderen gendergerechten Formulierungen), weil wir mit der Formulierung „Nutzer und Nutzerinnen“ nicht-binäre Personen nicht mit einschließen, was uns wichtig war.