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Ab dem 21. September 2021 gelten neue Regeln für Google Podcasts

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Unsplash.com / CoWoman
geschrieben von Christian Erxleben

Für Produzent:innen von Podcasts gibt es ab dem 21. September 2021 neue Regeln. Wer seine Audio-Inhalte bei Google Podcasts anbietet, muss sich im Herbst auf Veränderungen einstellen. Das gilt zumindest dann, wenn du weiterhin in den Empfehlungen für Google Podcasts landen willst.

Podcasts gewinnen rund um den Globus an Bedeutung. Das Audio-Format erfreut sich seit einigen Jahren einem erneuten Aufstieg. Insbesondere mit der Corona-Krise ist die Relevanz des Mediums nochmals deutlich gestiegen.

Im Jahr 2018 gaben in einer Studie des ARD-Vermarkters AS&S Radio schon 29 Prozent der Befragten an, mindestens einmal in den vergangenen zwölf Monaten einen Podcast gehört zu haben. Drei Jahre später dürfte die Durchdringung in der Gesellschaft noch einmal höher ausfallen.


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Google Podcasts ändert Voraussetzungen für Empfehlungen

Doch nicht nur die Anzahl der Hörer:innen steigt kontinuierlich. Ebenso wächst selbstverständlich die Anzahl der Podcasts. Dementsprechend reicht es nicht mehr, handwerklich und inhaltlich zu überzeugen. Mindestens genauso wichtig ist es, gesehen und gefunden zu werden.

Deshalb ist es für die Produzent:innen von Podcasts wichtig, dass es bei den Empfehlungen für Google Podcasts ab dem 21. September 2021 einige Veränderungen gibt. Wer die neuen Voraussetzungen, die Google in einer E-Mail mitgeteilt hat, nicht beachtet, taucht in den Empfehlungen nicht mehr auf.

Ab dem 21. September 2021: Diese Regeln gelten für die Empfehlungen bei Google Podcasts

Um weiterhin von Google prominent hervorgehoben zu werden, müssen die RSS-Feeds von Google Podcasts die folgenden Informationen enthalten:

  1. Ein gültiges, crawlbares Bild, das für die Crawler von Google zugänglich sein muss. Es ist also wichtig, dass das Bild beispielsweise nicht hinter einem Login versteckt ist.
  2. Eine nutzerfreundliche Show-Beschreibung, die Interessierten detailliert beschreibt, was sie erwartet.
  3. Eine gültige E-Mail-Adresse, über die sich die Produzent:innen verifizieren können. Dabei ist es wichtig, dass die Produzent:innen auch Zugriff auf diese E-Mail haben.
  4. Einen Link zur Hompage des Podcasts.
  5. Den Namen des Podcast-Autors. Wichtig: Der Podcast-Autor oder Podcast-Host muss explizit nicht mit dem Produzenten des Podcasts übereinstimmen.

Ausblick für die Empfehlungen bei Google Podcasts

Wer die neuen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird ab dem 21. September 2021 nicht mehr in den Empfehlungen von Google Podcasts aufgeführt. Allerdings kommt es zu keinem Delisting der Audio-Inhalte.

Das heißt: Podcasts, die die Anforderungen nicht erfüllen, tauchen weiterhin auf den Suchergebnisseiten bei Google auf. Ebenso ist es weiterhin möglich, die entsprechenden Podcasts zu abonnieren.

Da die technischen Anforderungen jedoch nicht sonderlich hoch sind, ist es für Podcast Producer ratsam, die neuen technischen Details im RSS-Feed entsprechend zu hinterlegen. Schließlich haben die Empfehlungen vor allem für neue Podcasts eine große Hebelwirkung.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.