Seit dem 23. August 2021 gilt in Deutschland wieder eine verschärfte Testpflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene. Zugleich schließen immer mehr Testzentren. Deshalb stellen wir dir eine TÜV-geprüfte Seite vor, auf der du online einen rechtsgültigen Corona-Schnelltest machen kannst.
Erweiterte Testpflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene in Deutschland
Seit eineinhalb Jahren bestimmt das Coronavirus unseren Alltag in Deutschland. Seit Jahresbeginn 2021 läuft in Deutschland die Impfkampagne. Laut den offiziellen Daten des Robert-Koch-Institut (RKI) waren am 20. August 2021 58,8 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Immerhin 63,9 Prozent haben mindestens eine Impfdosis erhalten.
Trotz des Fortschritts steigen seit mehreren Wochen die Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland kontinuierlich an. Deshalb haben sich Bund und Länder am 23. August auf eine erweiterte Testpflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene geeinigt.
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Das heißt: Wer beispielsweise in einem Restaurant essen, Sport in einer Halle machen oder an Kultur- und Tourismus-Aktivitäten partizipieren will, muss als Nicht-Geimpfter und Nicht-Genesener wieder einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorlegen.
Zugleich haben Bund und Länder entschieden, dass die kostenlosen Corona-Schnelltests für Bürger:innen in Apotheken, Testzentren und Co. ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr von der Regierung zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgültigen Corona-Schnelltest online machen – von überall
Damit Bürger:innen auch bei sinkenden Testmöglichkeiten im öffentlichen Raum einen gültigen und rechtskräftigen Corona-Schnelltest machen können, hat das deutsche Medizin-Unternehmen Coteon aus Bad Schwartau ein neues Online-Portal geschaffen.
Auf Covidtestonline.de können Interessierte ortsunabhängig – also beispielsweise vom eigenen Sofa aus – einen zertifizierten und rechtsgültigen Corona-Schnelltest online durchführen. Innerhalb von zwei Stunden erhältst du deine gültigen Nachweis über einen (negativen) Corona-Test.
Corona-Schnelltest online machen: So funktioniert es
1. Zugangscode kaufen
Um einen rechtsgültigen Corona-Schnelltest online durchzuführen, musst du dir zunächst für 14,90 Euro einen Zugangscode für einen Online-Test kaufen. Falls du neben der Testung auch noch ein Testkit benötigst, musst du 19,90 Euro zuzüglich Versandkosten bezahlen.
2. Verifizierung
Sobald du deinen Termin gebucht hast, beginnt der digitale Corona-Schnelltest. Dafür identifizierst du dich zunächst mittels Web-ID-Verfahren und einem offiziellen Ausweisdokument. Das Verfahren kennst du womöglich, falls du dir ein Aktien-Depot eingerichtet hast.
3. Corona-Schnelltest durchführen
Sobald deine Identität verifiziert worden ist, führst du den Corona-Schnelltest vor der laufenden Smartphone-Kamera durch. Wichtig: Achte darauf, dass dein Corona-Schnelltest zu den offiziellen, vom RKI genehmigten und vom Anbieter zertifizierten Corona-Tests gehört und ebenfalls vom Anbieter zugelassen ist.
Im Anschluss an den Test muss die Probe über 15 Minuten durchgehend im Bild sichtbar sein. Nach Ablauf der Zeit musst du dein Testergebnis gut sichtbar in die Kamera halten.
4. Auf Prüfung warten
Nachdem du den Corona-Schnelltest online erfolgreich durchgeführt hast, prüft geschultes, medizinisches Personal die Durchführung und dein Testergebnis innerhalb von zwei Stunden. Die Überprüfung findet täglich zwischen 8 und 22 Uhr statt.
Wenn der Corona-Schnelltest korrekt durchgeführt worden ist, erhältst du im Anschluss ein rechtskräftiges Test-Zertifikat per E-Mail zugeschickt.
Fazit
Insbesondere in ländlicheren Regionen oder im Urlaub stellt das Angebot von Coteon für Bürger:innen eine interessante Alternative dar.
Der Prozess der Online-Verifizierung durch Coteon ist seit Mai 2021 offiziell durch den TÜV geprüft. Die ausgestellten Corona-Zertifikate entsprechenden der geltenden EU-Norm. Außerdem ist Coteon ein behördlich zugelassener Betreiber von Testzentren.
Update November 2021: Rein videoüberwachte Selbsttests nicht zulässig
Mit den Neuerungen im Infektionsschutzgesetz vom November 2021 hat das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, in welcher Form Testnachweise im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (3G-Konzepte) erfolgen dürfen.
Es gelte stets das Vier-Augen-Prinzip, heißt es vom Ministerium. „Die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden.“ Selbsttests dürfen außerdem „nicht auf einer bloßen videoüberwachten Selbsttestung beruhen.“
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