Die Corona-Pandemie hat dem Videokonferenz-Tool Zoom einen zweiten Frühling beschert. Doch immer wieder wurde der Datenschutz bei Zoom in der Vergangenheit kritisiert. Nun hat Hamburgs amtierender Datenschutzbeauftragter die Senatskanzlei vor Zoom gewarnt.
Das Videokonferenz-Tool Zoom gibt es inzwischen schon seit zehn Jahren. Doch erst die Corona-Pandemie und ihre immer wiederkehrenden Lockdowns haben den Dienst weltweit wirklich bekannt gemacht.
Lag die Zahl der weltweiten Nutzer:innen im Februar 2020 noch bei 106 Millionen, stieg sie bereits im März sprunghaft auf 803 Millionen an. Den Höchststand erreichte sie dann im Oktober 2020 mit nahezu 2,8 Milliarden Nutzer:innen weltweit.
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Seitdem hat die Zahl erst im Juli 2021 die Marke von zwei Milliarden wieder unterschritten. Das dürfte aber vermutlich an den weltweiten Lockerungen und der Ferienzeit liegen.
Datenschutz bei Zoom tut Beliebtheit keinen Abbruch
Doch die Pandemie hat den Macher:innen von Zoom nicht nur glückliche Momente beschwert. Trotz des anhaltenden Booms bei den Nutzerzahlen werden immer wieder kritische Stimmen laut. Im Fokus stehen dabei die Sicherheit und der Datenschutz der Anwendung.
Bereits im April 2020 haben daher einige Unternehmen die Reißleine gezogen. So berichtete unter anderem Buzzfeed, dass Google das Videokonferenz-Tool von den Geräten seiner Mitarbeiter:innen entfernt hat.
Aber auch vor deutschen Firmen machte die Sorge um den Datenschutz keinen Halt. So verbannte auch Siemens die Zoom-Konferenzen bei seiner Belegschaft.
Dürfen deutsche Behörden Zoom nutzen?
Nun könnte es Zoom auch bei deutschen Behörden an den Kragen gehen. Wie die Stadt Hamburg mitteilt, hat ihr amtierender Beauftragter für Datenschutz die Senatskanzlei offiziell vor der Nutzung von Zoom gewarnt.
Speziell geht es um die On-demand-Variante des Videokonferenz-Dienstes. Diese verstoße laut dem Datenschutzbeauftragten Ulrich Kühn gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weil bei der Nutzung personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden.
„In diesem Drittland besteht kein ausreichender Schutz für solche Daten“, schreibt die Hansestadt in ihrer Erklärung.
Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt, gegen die keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.
Grundlage für die Entscheidung sind vom europäischen Datenschutzausschuss formulierte Vorgaben, in welchen Fällen personenbezogene Daten in ein solches Drittland wie die USA übermittelt werden dürfen.
Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht diese Vorgaben bei der Hamburger Senatskanzlei nicht als erfüllt an. Außerdem gebe es keine einschlägige „Einwilligung aller Betroffenen“.
Senatskanzlei ignoriert Bedenken
Ulrich Kühn hat bereits am 17. Juni 2021 ein formales Verfahren gegen die Senatskanzlei eingeleitet. Zuvor war diese mehrfach nicht auf die Bedenken des Datenschutzbeauftragten eingegangen.
Da die Senatskanzlei auch gesetzte Fristen verstreichen ließ, hat sich Kühn nun für eine formale Warnung entschieden. Dieser „formale Schritt“ sei „mehr als bedauerlich“, so Kühn. Jedoch seien öffentliche Stellen „an die Einhaltung des Rechts in besonderem Maße gebunden.“
Kühn weist darauf hin, dass ein alternatives Videokonferenz-Tool zur Verfügung steht: „Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht.“
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