Bei Sugardaddy-Apps suchen junge Frauen reiche, ältere Männer und andersherum. Google will nun die fragwürdigen Dating-Apps aus dem Play Store schmeißen.
Google hat heute seine Regelungen zu unangebrachtem Content aktualisiert. Darin versteckt findet sich ein Update zu „Sugardaddy-Apps“, auch „Sugardating-Apps“ genannt. Darin heißt es:
Wir aktualisieren unsere Inappropriate Content Policy, um neue Beschränkungen zu sexuellen Inhalten einzuführen, namentlich sexuelle Beziehungen gegen Entschädigung (d.h. Sugar Dating).
Die neue Regelung soll zum 1. September 2021 in Kraft treten. Googles aktuelle AGB verbieten zwar schon Inhalte, die sexuelle Dienste gegen Bezahlung anbieten. Doch in dem Update hat Google die Sprache nochmals verschärft und explizit auf Sugar Dating zugeschnitten.
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Das steckt hinter Sugardaddy-Apps
In den neuen Richtlinien schreibt Google, dass künftig alle Apps verbannt werden, bei denen User in irgendeiner Form Geld, Geschenke oder finanzielle Unterstützung gegen sexuelle Dienste oder Dating tauschen. Dazu gehört nun auch explizit Sugar Dating.
Das Klischee beim Sugar Dating ist der Sugar Daddy, also der reiche, sehr viel ältere Mann, der eine junge, attraktive Frau sucht.
Oftmals wird dabei eine Abhängigkeitsbeziehung geschaffen. Der ältere Mann verspricht finanzielle Unterstützung. Das können teure Geschenke, eine eigene Wohnung oder luxuriöse Erlebnisse sein. Im Gegenzug erwartet er aber sexuelle Leistungen.
Sugar Dating keine Seltenheit
Natürlich muss es sich beim Sugar Dating nicht um genau diese Konstellation aus älterem Mann und jüngerer Frau handeln. Die Rollen können vertauscht sein oder es gibt auch Fälle mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
Gleich bleibt aber ein Macht- und Altersgefälle, bei denen die reiche und ältere Person diese Machtposition nutzt, um die jüngere Person unter Druck zu setzen und (sexuelle) Gegenleistungen einzufordern.
Wenn auf beiden Seiten erwachsene Menschen mit gegenseitigem Einverständnis eine derartige „unausgeglichene“ Beziehung starten, ist dagegen eigentlich nichts einzuwenden.
Tatsächlich lügen aber viele der jüngeren Nutzer:innen solcher Apps über ihr Alter. Auch sind die Sugar-Dating-Apps oftmals Ausgangspunkt für verschiedene illegale Aktivitäten.
Insbesondere bei sehr jungen Menschen werden zudem die Grenzen der Freiwilligkeit schwammig. Ab wann wird jemand manipuliert Dinge zu tun, die er oder sie gar nicht will? Genau hier will Google offenbar lieber vorbeugen. Denn überraschenderweise gibt es viele derartige Sugardaddy-Apps im Play Store.
Sugar-Dating-Apps in der öffentlichen Kritik
Während das Nutzerverhalten auf Sugardaddy-Apps durchaus fragwürdig sein kann, stellt sich dennoch die Frage, warum Google es in seinem Update spezifisch auf diese Art von Dating-Apps abgesehen hat.
Gleichzeitig lässt das Unternehmen andere Dating-Apps, wie etwa Tinder, außer Acht, wo sich schließlich ebenfalls Sugar Dating beobachten lässt. Google hat sich bislang zu einer entsprechenden Anfrage von BASIC thinking nicht geäußert.
Sugardaddy-Apps sind aber insbesondere in den USA ins Rampenlicht gerückt. Ausgangspunkt dafür ist eine strafrechtliche Untersuchung gegen den Republikaner-Abgeordneten Matt Gaetz, der angeblich Sugar-Dating-Apps genutzt hat, um junge und möglicherweise auch minderjährige Frauen für exzessive Sexparties zu buchen.
Gaetz bestreitet die Vorwürfe. Doch er ist nicht der einzige Prominente, der angeblich solche Apps für ähnliche Zwecke genutzt hat.
Reicht ein Verbot von Sugardaddy-Apps?
Wenn es Google tatsächlich darum geht, junge Menschen vor ungewollter sexueller Manipulation und Missbrauch zu schützen, sind Einschränkungen allein bei klassischen Dating-Apps gar nicht so effektiv.
Denn „Cyber-Grooming“, also die Praxis, bei der ältere Menschen sich junge Menschen im Netz bewusst für ihre persönliche sexuelle Befriedigung „heranziehen“, findet eher auf Plattformen statt, die bei jungen Menschen beliebt sind. Dazu gehören Online-Spiele wie Fortnite, aber auch soziale Netzwerke wie Tik Tok oder Foren wie Knuddels.
Doch all diese Apps zu verbannen ist natürlich unrealistisch. Hier sind eher andere Akteure gefragt, wie die Plattform-Betreiber selbst oder auch der Gesetzgeber. In Deutschland beispielsweise steht bereits der Versuch von Cyber-Grooming unter Strafe.
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