Stell dir einmal das Geräusch vor, das entsteht, wenn du den Motor deines Autos anlässt oder wenn der Korken aus einer Flasche knallt. Lassen sich derartige Klänge von Firmen als Hörmarke schützen? Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) gibt Aufschluss.
Wenn Geräusche einem Unternehmen gehören
Ob es nun der Schriftzug von Marken wie Adidas ist, das Bild eines Lego-Bausteins oder die Form einer Coca-Cola-Flasche: Unternehmen können sich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Reihe an charakteristischen Eigenschaften schützen lassen.
Seit dem 1. Oktober 2017 können interessierte Firmen auch bestimmte Geräusche, Klänge und Melodien als sogenannte Hörmarke schützen lassen. Das Amt akzeptiert dafür JPEG- und MP3-Dateien mit einer maximalen Größte von zwei Megabyte.
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Deutscher Verpackungsspezialist will sich Geräusch vom Öffnen einer Dose schützen lassen
Da die Rechte an einer Farb-, Muster-, Bild-, Form- oder eben auch Hörmarke für die Vermarktung sehr wertvoll sind, besteht ein großes Interesse daran, bestimmte Charakteristika zu schützen. Das hat sich auch der Verpackungsspezialist Ardagh Metal Beverage Holdings gedacht.
Deshalb hat das Bonner Unternehmen beim EUIPO ein Geräusch als Hörmarke angemeldet. Konkret enthält die Audiodatei den Klang einer Metalldose beim Öffnen mit einer anschließenden Ruhepause über eine Sekunde und neun Sekunden mit Prickel-Geräuschen.
Europäisches Gericht lehnt Eintrag als Hörmarke ab
Nachdem das EUIPO den Antrag der Ardagh Metal Beverage Holdings abgelehnt hatte, zog das Unternehmen vor das Gericht der Europäischen Union (EuG). Doch auch die Richter der fünften, erweiterten Kammer wiesen die Klage ab. (Aktenzeichen: T-668/19)
Als Argument führte das Gericht unter anderem an, dass ein Geräusch von den Verbrauchenden eindeutig zu einer bestimmten Marke zugeordnet werden können muss. Das heißt: Ein Mensch, der das geschützte Geräusch einer Hörmarke hört, muss es eindeutig zuordnen können.
Dementsprechend ist es nicht möglich, Alltagsgeräusche, wie das Prickeln nach dem Öffnen einer Dose, das Knallen eines Korkens oder das Geräusch beim Anlassen eines Motors als Hörmarke schützen zu lassen.
Das liegt auch daran, dass eben jene Geräusche nicht von einer Marke abhängig und dafür für die Funktion essenziell sind. Oder anders ausgedrückt: Wer eine Dose öffnen will, um das Getränk zu konsumieren, kommt nicht um den Vorgang herum. Der Klang ist also mit einer gesamten Produktklasse und nicht einer speziellen Marke verbunden.
Die Rolle von Hörmarken in Zukunft
Beim Blick auf die genehmigten Hörmarken des EUIPO zeigt sich, dass es sich dabei um feste Melodien oder gesprochene Worte oder denkwürdige Zitate handelt. Dementsprechend müssen Marken und Unternehmen dazu übergehen, einen individuellen Klang zu erschaffen.
Das könnte beispielsweise eine Tonfolge oder ein Jingle sein, der einem bestimmten Podcast eindeutig zuzuordnen ist. So könnte sich ein Unternehmen auch in der auditiven Welt positionieren.
Mindestens genauso spannend ist der Blick in die Zukunft der Automobilbranche. Da Elektroautos von Haus aus geräuscharm oder geräuschlos sind, müssen die Hersteller Geräusche verbauen, damit (unaufmerksame) Straßenteilnehmer die E-Autos trotzdem wahrnehmen.
Genau hier kommt die Hörmarke ins Spiel: So ist es durchaus vorstellbar, dass wir Automarken künftig mit dem Ohr am Sound erkennen können. Das ist selbstverständlich noch eine gedankliche Spielerei. Doch wie lange noch?
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