Zahlreiche deutsche Behörden betreiben Facebook-Seiten. Sie stellen einen wichtigen Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit dar. Ulrich Kelber, der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, fordert nun die Abschaltung. Die Seiten seien nicht DSGVO-konform. Was ist dran an den Vorwürfen?
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat die Bundesregierung und die Behörden dazu aufgefordert, ihre Social-Media-Seiten bis spätestens Ende 2021 abzuschalten. Als Grund nannte er, dass Nutzerdaten nicht genügend geschützt seien und vor allem Facebook nicht zu Änderungen bereit ist.
Bereits im Mai 2021 hatte Kelber seine Bedenken geäußert. Anschließend habe das Presse- und Informationsamt mit Facebook gesprochen.
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Der BfDI hat nun angekündigt, ab Januar 2022 von den ihm „zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch machen“, wenn die Bundesregierung und die Behörden ihre Fan-Seiten weiterhin betreiben.
So kann der BfDI durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beispielsweise Verbote erteilen oder die Löschung personenbezogener Daten veranlassen.
Facebook nicht kompromissbereit
Facebook habe dem Presseamt laut Kelber bisher lediglich das bereits zuvor veröffentlichte „Addendum“ von Oktober 2019 übermittelt. Das geforderte „Page Controller Addendum“ sieht jedoch vor, dass sich Facebook und die Seitenbetreiber die Verantwortung für eine Seite teilen müssen.
Alle relevanten Pflichten für den eingeforderten Datenschutz liegen momentan ausschließlich bei Facebook. Das widerspricht jedoch der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Bundesregierung und alle Behörden, die eigene Facebook-Seiten betreiben, könnten ihrer Rechenschaftspflicht entsprechend der DSGVO nicht gerecht werden.
Mit einem Abschalten der Facebook-Seiten könnte die Bundesregierung eine erhebliche Reichweite verlieren. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook 870.000 Fans und über eine Million Abonnenten.
Ohne eigene Seiten können Ministerien und Behörden auch kaum auf kritische Bemerkungen reagieren, die auf der Plattform verbreitet werden.
Facebook-Seiten wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit
Die Bundesregierung teilte mit, dass sie die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nun sorglich prüfen werde. Facebook-Seiten seien jedoch grundsätzlich ein wichtiges Werkzeug für die Öffentlichkeitsarbeit. Durch eine mögliche Abschaltung würde die Bundesregierung erheblich an Reichweite verlieren.
Die Facebook-Seite der Regierung hat rund 870.000 Fans und über eine Million Abonnenten. Ohne Social-Media-Präsenz könnten Ministerien und Behörden quasi keine Informationen mehr in den sozialen Medien teilen oder etwa auf Kritik reagieren.
Auch Instagram, Tik Tok und Clubhouse werden geprüft
Neben Facebook stehen auch Instagram, Tik Tok und Clubhouse im Visier. Die Auswertung sei allerdings noch nicht abgeschlossen. Laut Ulrich Kelber würden die bisherigen Ergebnisse jedoch bereits aufzeigen, dass Defizite in puncto Datenschutz bestehen.
Die Vorstellung, dass sowohl die Bundesregierung und die Ministerien als auch sämtliche Behörden künftig ihre Facebook-Seiten löschen müssen, erscheint fast schon absurd. Vom Prinzip her sind die Angebote jedoch nicht mit der DSGVO vereinbar.
Dass die Seiten letztlich wirklich abgeschaltet werden müssen, ist jedoch fraglich. Vermutlich steht am Ende eine Lösung, mit der die Regierungsbehörden ihre Social-Media-Präsenzen weiter betreiben können und die der DSGVO entspricht.
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