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Unternehmen dürfen wieder werbliche WhatsApp-Newsletter verschicken

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MessengerPeople / WhatsApp / Adobe Stock
geschrieben von Christian Erxleben

WhatsApp ist der größte Messenger Deutschlands. Dementsprechend groß ist das Interesse von Unternehmen, den Dienst für Marketing und Kommunikation zu nutzen. Nach eineinhalb Jahren Pause ist es jetzt wieder erlaubt, werbliche WhatsApp-Newsletter zu verschicken.

WhatsApp erlaubt wieder proaktive Kundenkommunikation

Als WhatsApp am 7. Dezember 2019 ankündigte, dass der proaktive, automatische Versand von WhatsApp-Nachrichten ab sofort verboten ist, war der Aufschrei groß. Schließlich bedeutete die neue Regelung de facto das Ende für WhatsApp-Newsletter von Unternehmen.

Genau hier vollzieht der Messenger jetzt eine Kehrtwende. Unter dem Begriff der „Non-transactional Notifications“ dürfen Unternehmen jetzt wieder proaktiv informative und werbliche Nachrichten an Kund:innen verschicken.


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Werbliche WhatsApp-Newsletter: Was ist erlaubt?

Der WhatsApp-Business-Solution-Anbieter Messenger People listet auf eine ganze Reihe an nun wieder erlaubten Marketing-Optionen auf. Dabei gibt es drei große Bereiche.

Das Re-Engagement:

  • Kauferinnerungen für Warenkorb-Abbrecher
  • „Wieder auf Lager“-Erinnerungen
  • Erinnerungen für Nachbestellungen
  • Erinnerungen zur Buchung von Terminen

Das Cross- und Upselling von Produkten:

  • Produktempfehlungen zu vorherigen Käufen
  • Hinweise auf besondere Events und Aktionen wie beispielsweise neue Kollektionen oder den Black Friday

Allgemeines Marketing:

  • Klassische Werbeaktionen und Angebote
  • Sonderangebote
  • Rabatt-Aktionen zu Weihnachten, Geburtstag und Co.

Was muss ich bei einem WhatsApp-Newsletter beachten?

Grundsätzlich gibt es zwei essenzielle Bereich, die den Versand der neuen WhatsApp-Newsletter betreffen. Dabei handelt es sich einerseits um einen datenschutzrechtlichen Aspekt und andererseits um einen Spam-Schutz.

1. User-Opt-in für WhatsApp-Newsletter erforderlich

Damit Unternehmen auch werbliche Nachrichten an User verschicken dürfen, müssen sie sich an die geltenden Datenschutz-Regelungen halten. In Deutschland und Europa greift hier die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das heißt: Um mit dem Versand von Nachrichten an Kund:innen zu beginnen, muss das Unternehmen das Opt-in des Users einholen. Doch das genügt nicht: Ebenso wichtig ist es, dass sich User unkompliziert und ohne fremde Hilfe vom Newsletter jederzeit wieder abmelden können.

2. Von WhatsApp geprüfte Templates verwenden

Der zweite Faktor betrifft die Form des WhatsApp-Newsletters. Jede Nachricht muss die Vorgaben des Messengers erfüllen. Das heißt: Unternehmen müssen auf Templates oder vorgefertigte Nachrichten setzen. Dabei helfen Dienstleister wie Messenger People, die dabei Hilfestellungen bieten.

Um die Vorgaben zu erfüllen ist es wichtig, dass die WhatsApp-Newsletter relevant sind. Das heißt: Sie müssen zu den Themen passen, die das Unternehmen bei der Registrierung des Users genannt hat. Ein Modehändler kann also nicht plötzlich für Tierfutter werben.

Wie viele WhatsApp-Nachrichten kann ich verschicken?

Grundsätzlich unterteilt WhatsApp professionelle User in drei Stufen. In der ersten Stufe (Tier 1) sind innerhalb eines Tages 1.000 individuelle Nachrichten möglich. In der zweiten Stufe erhöht sich diese Anzahl auf 10.000 Nachrichten und schlussendlich auf maximal 100.000 Nachrichten am Tag.

Das Upgrade erfolgt dabei halbautomatisch. Jedoch kann es bis zu 48 Stunden dauern.

Ebenso wichtig ist jedoch: Wer zu werbliche Nachrichten verschickt, wird voraussichtlich von den Empfänger:innen als Spam eingestuft. Gibt es zu einem Account zu viele Spam-Meldungen seitens der User erfolgt eine Limitierung der Nachrichten. Im schlimmsten Fall droht das Versandverbot.

Fazit

Wer folglich auf die Qualität seiner WhatsApp-Newsletter achtet und auf professionelle Dienste setzt, kann den größten Messenger Deutschland ab sofort auch wieder für proaktive Kundenkommunikation nutzen.

So sagt Matthias Mehner, Geschäftsführer und Chief Marketing Officer bei Messenger People gegenüber BASIC thinking: „Die WhatsApp-Newsletter waren ja eher so ein Graubereich. Der Unterschied zu heute besteht darin, dass es jetzt explizit von WhatsApp erlaubt ist, aber auch die Qualität der Nachrichten viel strenger überwacht wird. Das Prinzip „Unternehmen schickt Informationen per WhatsApp an sein Kund:innen“ könnte man aber so mit früher vergleichen, ja.“

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.