Social Media Wirtschaft

Facebook hat keine Monopolstellung im Social Web

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Pixabay.com / geralt
geschrieben von Maria Gramsch

Die US-Wettbewerbshüter der Federal Trade Commission müssen eine herbe Schlappe in ihrem Kampf gegen Facebook einstecken. Ein Richter in Washington hat eine Klage der FTC zur Monopolstellung von Facebook abgewiesen. Die Behörde darf aber noch mal nachbessern.

Es ist ein herber Schlag für die US-Wettbewerbshüter der Federal Trade Commission (FTC). Ein Bundesgericht in Washington hat am 28. Juli 2021 ihre Kartellbeschwerde gegen Facebook abgewiesen.

Das ist ein großer Gewinn für Facebook, denn die Klage hätte im schlimmsten Fall zur Abspaltung von Instagram und WhatsApp führen können. Doch die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat laut Richter James Boasberg in ihrer Klageschrift nicht ausreichend nachgewiesen, dass Facebook eine Monopolstellung inne hat.


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Die lückenhafte Klageschrift zur Monopolstellung von Facebook

Das Gericht bemängelt, dass die FTC nicht genügend detaillierte Daten vorgelegt hat. Die Behörde belege Facebooks Marktmacht auf dem lose definierten Markt sozialer Netzwerke nicht ausreichend.

Der Richter kritisierte in seiner Stellungnahme: „In der Klage der FTC steht fast nichts Konkretes darüber, wie viel Macht Facebook in einem angemessen definierten Produktmarkt hatte und immer noch hat.“

Er habe das Gefühl, das Gericht solle nur die allgemeine Überzeugung abnicken, dass Facebook ein Monopolist ist. Dieser Begriff sei nun aber einmal präzise definiert und beziehe sich auf einen klar abgegrenzten Markt.

Damit folgt der Richter der Argumentation des Tech-Konzerns. Facebook hatte unter anderem die Zurückweisung der Klage beantragt, weil die Wettbewerbshüter den Markt zu vage definiert hat.

Gericht stimmt Facebook nur zum Teil zu

Doch der Bundesrichter stimmt nicht in allen Punkten mit Facebook überein. Parallel laufende Klagen von 40 US-Bundesstaaten hat Boasberg zwar abgeschmettert. Doch die FTC bekommt noch einmal die Gelegenheit, ihre Hausaufgaben zu machen und nachzubessern.

Die Bundesbehörde hat nun also 30 Tage Zeit, ihre Klage detaillierter zu begründen und ihren Vorwurf der Monopolstellung von Facebook zu untermauern.

Facebook schlägt Kapital aus der Entscheidung

Für Facebook hat die Entscheidung des Richters Boasberg noch einen weiteren positiven Nebeneffekt.

Denn die Facebook-Aktie kletterte im Zuge der Entscheidung um mehr als vier Prozent nach oben. Damit knackt der Konzern mit Blick auf die Marktkapitalisierung laut CNBC erstmals die Marke von einer Billion US-Dollar.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.