Nach zähen Verhandlungen bringen Union und SPD das Anti-Hass-Gesetz auf den Weg. Im Fokus: Stalking, Waffenhandel und der Schutz von Frauen und Kindern im Netz. Außerdem sollen sogenannte „Feindeslisten“ unter Strafe gestellt werden.
Die Große Koalition hat sich zum Ende der Legislaturperiode auf ein Anti-Hass-Gesetz geeinigt. Es soll noch Ende Juni 2021 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und vor allem die Persönlichkeitsrechte im Netz schützen.
Union und SPD reagieren damit auf zunehmende Missbrauchsfälle und den allgemeinen Hass im Netz. Die Justiz kann Täter aufgrund des neuen Gesetzespakets härter bestrafen und Opfer besser schützen.
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Anti-Hass-Gesetz stellt „Feindeslisten“ unter Strafe
In rechtsextremen Kreisen sind in jüngster Vergangenheit vermehrt sogenannte „Feindeslisten“ aufgetaucht. Auf solchen Listen würden Menschen „namentlich und mitunter sogar mit Anschrift genannt“, so Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD. Jan-Marco Luczak (CDU) wiederum sprach von einer „widerlichen Praxis“.
Damit soll nun Schluss sein. Denn mit dem Anti-Hass-Gesetz wollen Union und SPD die Veröffentlichung solcher „Feindeslisten“ verbieten. Wer im Netz künftig Listen veröffentlicht, die andere Menschen in Gefahr bringen könnten, macht sich somit strafbar.
Schnelleres Vorgehen gegen Stalker und Missbrauch
Mit dem neuen Gesetz möchte die Große Koalition Frauen zudem besser vor Stalking schützen. Um präziser und zügiger reagieren zu können, legt das neue Gesetz den Strafbestand der Nachstellung dabei praxisorientierter aus. Täter sollen so beispielsweise schneller in Untersuchungshaft genommen werden können.
Auch heimliche Nacktaufnahmen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren härter bestraft. Das Anti-Hass-Gesetz ahndet zudem im Netz kursierende Anleitungen zum Kindesmissbrauch.
Illegaler Handel im Darknet
Mit dem neuen Gesetz möchten Union und SPD auch den illegalen Handel im Darknet regulieren. Kriminelle können den Verkauf von Waffen und Drogen demnach nicht mehr mit den Automatismen von Handelsplattformen rechtfertigen. Damit stellt das Anti-Hass-Gesetz auch den Betrieb von kriminellen Infrastrukturen und Webseiten unter Strafe.
Das Gesetzespaket regelt zudem die Wiederaufnahme von Prozessen, die mit einem Freispruch geendet haben. Wenn nach Abschluss eines Verfahrens neue, belastende Beweismittel auftauchen, können die Gerichte noch nicht verjährte Straftaten wie Mord oder Völkermord so wieder aufnehmen.
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