Die Bundespolizei und alle 19 Nachrichtendienste des Bundes und der Länder dürfen künftig Staatstrojaner einsetzen, beschließt der Bundestag. Damit dürfen sich die Beamten:innen nun auch verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen vornehmen.
Bereits seit dem Jahr 2017 haben Ermittler:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich in die Hardware von Verdächtigen einzuhacken.
Der Bundestag hat nun beschlossen, dass diese Regelung auch auf die Bundespolizei und alle 19 Nachrichtendienste von Bund und Ländern ausgeweitet wird. Mit den Änderungen von Verfassungsschutzgesetz und Bundespolizeigesetz macht die Große Koalition den Weg für die Staatstrojaner frei.
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Einmal Staatstrojaner für alle
Mit der Hilfe von Staatstrojanern können die Ermittler:innen künftig auf Chats oder Anrufe zugreifen. Der Hack geschieht dann entweder bevor die Inhalte verschlüsselt oder nachdem sie wieder entschlüsselt werden.
Der Otto Normalverbraucher unter den WhatsApp-Nutzer:innen muss sich nun aber keine Gedanken machen, dass die geheimen Pläne für Tante Ernas 80. Geburtstag auffliegen.
Denn es gehe bei dieser Art der Überwachung „um eine sehr überschaubare Zahl von Fällen im Jahr“, sagt Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es gehe lediglich darum, „das Verfassungsschutzrecht auf den Stand der Technik zu bringen.“
Besonderes Augenmerk liege vor allem auf dem Kampf gegen den Rechtsterrorismus, merkt der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch an, der im Bundestag unter anderem Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat ist.
Überwachung darf nun auch präventiv stattfinden
Die neue Gesetzeslage ermöglicht es den Beamt:innen nun auch, präventiv tätig zu werden. Das bedeutet: Die Überwachung darf auch im Verdachtsfall stattfinden.
Also sobald eine dringende Gefahr „für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt“ besteht.
Dann dürfen Verdächtige, aber auch ihre Kontaktpersonen, unter die Lupe genommen werden.
Die Gesetzesnovelle erntet Kritik
Natürlich ist es nahezu ausgeschlossen, dass bei einem solch heiklen Thema die gesamte Gesellschaft glücklich mit der Gesetzesänderung ist.
Der Branchenverband Bitkom schreibt beispielsweise auf Twitter: „Die Diskussion zum Staatstrojaner zeigt: Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikationsnetze und -dienste sind ein hohes Gut und dürfen nicht untergraben werden. Bitkom plädiert für breite gesellschaftliche Debatte statt regulatorischer Schnellschüsse.“
Die Diskussion zum #Staatstrojaner zeigt: Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikationsnetze und -dienste sind ein hohes Gut und dürfen nicht untergraben werden.
Bitkom plädiert für breite gesellschaftliche Debatte statt regulatorischer Schnellschüsse.
— Bitkom (@Bitkom) June 9, 2021
Und auch aus den Reihen der Opposition kommen – wie bereits bei der Änderung 2017 – kritische Stimmen. So schreibt beispielsweise Anke Domscheit-Berg von der Fraktion der Linken bei Twitter: „Die Folgen des Staatstrojaner sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur.“
Doch nicht nur die Opposition lässt kritische Stimmen laut werden. Auch aus den eigenen Reihen der Großen Koalition kommt Ablehnung. Die SPD-Co-Vorsitzende Saskia Esken schreibt auf Twitter, sie halte „den Einsatz von Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten.“
Diese Art der Überwachung sei „ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte“ und stelle ein „Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft“ dar.
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