„Diese Website verwendet Cookies“ – Besucher:innen sehen seit einiger Zeit diesen Hinweis, sobald sie eine Website aufrufen. Nach den Cookie-Richtlinien ist die Speicherung aber nur zulässig, wenn Besucher:innen aktiv einwilligen. Diese Consent-Pflicht führt allerdings zu Datenverlust, u.a bei der Web-Analyse. Diesem Problem hat sich etracker angenommen und eine Einwilligungs-freie-Lösung entwickelt.
Was ist Consent?
Consent bedeutet übersetzt Einwilligung. Im digitalen Marketing meint sie die Einwilligung zur Speicherung von Informationen im Endgerät des Nutzers und zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, womit Nutzer:innen im Internet eindeutig identifiziert werden können. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, Consent von ihren Nutzer:innen einzuholen.
In diesen Fällen besteht Consent-Pflicht:
- Cookies oder ähnlichen Technologien zur Wiedererkennung
- Datentransfer in unsichere Drittländer wie die USA
- Nutzung durch Verarbeiter selbst
- Zusammenführung über Websites unterschiedlicher Anbieter
- Anreicherung mit soziodemografischen Daten aus Drittquellen
- Re-Identifikation durch Verknüpfung bspw. mit Google-Konten
Drei häufige Fehler bei Consent
Auch wenn Consent grundsätzlich für viele Bereiche verpflichtend ist, entstehen häufig Fehler. Wir stellen dir dir drei häufigsten Fehler vor:
1. Ablehnung nicht so einfach wie Zustimmung
Die Zustimmung von Consent ist in den meisten Fällen schnell erledigt und sehr einfach. Denn es gibt einen Button mit „Akzeptieren“. Aber der Button mit „Ablehnen“ fehlt oft. Gemäß Art. 7 DSGVO muss die Ablehnung der Einwilligung aber genauso einfach sein wie die Zustimmung. Die Ablehnung darf also gegenüber der Zustimmung nicht erschwert werden, indem beispielsweise mehr Klicks erforderlich sind.
2. Hervorheben der Zustimmung
Oft wird versucht, die Besucher:innen durch optische Hervorhebung zu einer Zustimmung zu „verführen“. Dieses sogenannte „Nudging“ ist allerdings ein grober Fehler, wogegen sich die Datenschutzbehörden klar aussprechen.
Beispielsweise ist der „Akzeptieren“-Button farblich auffällig gestaltet und der Link für die Ablehnung in einem Fließtext versteckt.
3. Fehlende oder irreführende Informationen
Laut Art. 49 DSGVO müssen Nutzer vor der Einwilligung über alle möglichen Risiken von Datenübermittlungen unterrichtet werden. Dieser Warnhinweis muss, wenn beispielsweise US-amerikanische Tools, wie Google Analytics eingesetzt werden, ausführlich sein. Es reicht nicht aus beispielsweise nur „einzelne Datennutzungen“ zu nennen, statt die genauen Details.
Consent-freie Lösung mit etracker
Aus diesen Gründen kann es besser sein, auf eine Consent-freie Lösung zu setzen, da ansonsten rund 85 Prozent der Daten verlorengehen. etracker Analytics erfüllt alle Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit.
Das Tool kann zudem automatisch Conversion-Daten rechtskonform (auf Basis aller Conversions) zu Google Ads, Microsoft Ads und Facebook Ads spielen, um von den automatischen Gebotsverfahren nach Conversions oder Umsatz zu profitieren. Conversions können zudem, wie beim Google Tag Manager, automatisch erfasst werden ohne ins HTML eingreifen zu müssen.
Überzeuge dich jetzt selbst von etracker und vermeide Fehler und den Datenverlust auf deiner Website.