Das Haus, der Hof, die Firma: Normalerweise gibt es Regeln, wie gemeinsamer Besitz bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Doch wie sieht das beim gemeinsamen Instagram-Account nach der Scheidung aus? Ein Fall aus Russland hat diese Frage nun aufgeworfen. Es gibt mehr als eine Antwort.
Die Harrisons, die Koslowskis oder auch Maren und Tobias Wolf: Auf den sozialen Medien tummeln sich mittlerweile auch verheiratete Influencer-Pärchen, die sogar einen gemeinsamen Kanal betreiben. Gemeinsame Influencer-Power führt offenbar zu mehr Erfolg.
Die Rechnung scheint aufzugehen: Gemeinsam verzeichnen die genannten Pärchen teilweise fast 700.000 Follower. Doch was passiert eigentlich, wenn sich diese Paare scheiden lassen? Wem gehört der gemeinsame Instagram-Account nach der Scheidung?
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Auch wenn das natürlich nichts ist, was man den Paaren wünscht, war genau dies eine Frage, die nun erstmals vor einem russischen Gericht aufkam.
Ein Moskauer Paar betrieb gemeinsam einen Instagram-Account mit etwa einer Million Follower. Daraus generierten sie gemeinsam umgerechnet über 3.000 Euro im Monat. Damit repräsentiert das gemeinsame Instagram-Konto einen digitalen Vermögenswert. Doch wie teilt man diesen konkret auf?
Instagram-Account nach der Scheidung ist rechtliches Neuland
Denn ein privates Instagram-Konto kann aufgrund der AGB nur von einer Person betrieben werden. Gehört er also der Person, die sich ursprünglich angemeldet hat oder ist der Name des Kontos entscheidend? Muss die andere Person dann ausgezahlt werden?
Für Gerichte ist das rechtliches Neuland. Wie so oft, kommt es auf den konkreten Fall an, aber auch auf die Situation in der Ehe.
Die Expert:innen von Scheidung.de haben daher verschiedene Möglichkeiten durchgespielt, um aufzuzeigen, welche Optionen Paare mit gemeinsamen Konten auf den sozialen Netzwerken haben.
Wenn man erstmal das gemeinsame Konto als digitalen Vermögenswert definiert, gibt es nach deutschem Scheidungsrecht verschiedene Optionen, je nachdem, wie die Ehe vertraglich geregelt wurde.
Auszahlung oder Aufteilung?
Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft, wenn es also keinen speziellen Ehevertrag gibt. Für gemeinsamen Besitz, wie also dem Instagram-Account, heißt es dann: Es muss untereinander verteilt werden (du bekommst das Ferienhaus, ich das Haus in der Stadt), beziehungsweise es kommt zum Zugewinnausgleich.
Dabei bekommt die Person, die weniger Vermögen hat, die Hälfte des Vermögens der anderen Person. Theoretisch müsste dann der Inhaber des Instagram-Accounts den anderen auszahlen.
Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft können Paare dann noch bestimmte Werte vom Zugewinnausgleich ausschließen oder eine bestimmte Auszahlungssumme vereinbaren.
Wenn klar ist, dass der Instagram-Account gemeinsamer Besitz ist, dann muss er in irgendeiner Form gerecht zwischen beiden Partner:innen aufgeteilt werden.
Das stellt dann die Gerichte aber vor das nächste Problem: Wie definiert man rechtlich, wem ein Instagram-Konto gehört und wie teilt man einen Instagram-Account nach der Scheidung denn bitte genau auf?
Wem gehört der Instagram-Account?
Diese Frage ist für Gerichte tatsächlich nicht mehr neu. Denn sie mussten schon öfter entscheiden, wem ein Konto in den sozialen Medien gehört. Die Richter:innen schauen dabei auf verschiedene Kriterien, um einen „Besitz“ zu etablieren. Dazu gehören:
- Wer hat das Konto konkret angemeldet?
- Über welche E-Mail-Anschrift läuft der Account?
- Wer pflegt den Account?
- Wie ist der Name des Kontos?
- Wer hatte die Idee, das gemeinsame Konto anzulegen?
- Erfolgte das Anmelden vor oder nach der Eheschließung?
- Wie regeln die AGB des jeweiligen Netzwerks die Nutzungsrechte?
Was davon wirklich entscheidend ist, um festzulegen, wem ein Account gehört, hängt dann aber vom Einzelfall ab. Würde ein Gericht nun entscheiden, dass eine Person als Besitzer:in des Accounts feststeht, darf diese den Instagram-Account auch nach der Scheidung weiterbetreiben, muss dann aber gegebenenfalls die andere Person auszahlen.
Nur: Was passiert, wenn das Gericht entscheidet, dass das Konto wirklich beiden gemeinsam gehört und sie es auch nach der Scheidung gemeinsam betreiben sollen? Im Fall von Instagram hätte ein Paar auch hier theoretisch verschiedene Möglichkeiten.
So können Paare ihren Instagram-Account nach der Scheidung teilen
Ein privater Account kann bei Instagram nur von einer einzigen Person betrieben werden. Gemeinsame Administratoren-Rechte sind nicht möglich. Das Verkaufen an Dritte ist ebenfalls bei Instagram nicht möglich.
Business-Konto einrichten
Nun könnte das Ehepaar aber entscheiden, das gemeinsame Konto zu einem Business-Account umzuwandeln. In dem Fall könnten auch mehrere Administratoren auf das Konto zugreifen und es wäre theoretisch möglich, dass beide das Konto auch weiterhin gemeinsam betreiben.
Ob das nun wirklich im echten Leben so praktisch oder auch gewünscht ist, ist natürlich fraglich. Sollen nun beide Fotos von ihrem neuen, getrennten Leben posten? Interessiert das Follower dann überhaupt noch?
Nur eine Person führt Account weiter
Die nächste Variante wäre damit vielleicht praktischer: Eine Person führt das Konto alleine weiter, die andere bleibt als „stiller“ Partner im Hintergrund und bekommt eine bestimmte Summe ausgezahlt.
Natürlich ließe sich das Konto auch komplett auflösen und man legt eine bestimmte Vermögenssumme fest, die dann fair aufgeteilt wird. Oder eine Partei sagt freiwillig: „Ich bin raus und lasse mich auszahlen.“
Ebenfalls möglich wäre es, auf dem gemeinsamen Konto nichts mehr zu posten, das Konto aber bestehen zu lassen und in der Bio eine Weiterleitung zu den (neuen) Einzel-Accounts einzubauen, sodass Interessierte nun einfach den Personen getrennt folgen können.
Wie oft ein solcher Fall vor Gerichten noch auftauchen wird, bleibt abzuwarten. Bislang ist dies noch die absolute Ausnahme. Das liegt auch daran, dass Prominente oder bekannte Influencer-Paare in der Regel eigene, getrennte Instagram-Konten haben und sich das Problem dann gar nicht erst stellt.
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