Kostenlose Aufmerksamkeit in weiten Teilen der Gesellschaft. Das wünschen sich viele Marken. Deshalb greifen Verantwortliche manchmal bewusst zu Lügen, um das Interesse zu erhöhen. Doch diese acht PR-Gags sind richtig schlecht angekommen. Das Image? Geschädigt!
Stell dir vor, dass du ein neues Produkt entwickelt hast und dafür möglichst viel Aufmerksamkeit generieren möchtest. Dieser Wunsch ist zunächst einmal nachvollziehbar und an sich auch nicht verwerflich.
Kritisch wird es erst dann, wenn du dich dazu entscheidest, bei der Vermarktung auf Lügen zurückzugreifen. Oder – voraussichtig ausgedrückt – wenn du die Wahrheit so weit verdrehst, dass eine richtig aufmerksamkeitsstarke Geschichte daraus entsteht.
Shitstorm gerechtfertigt: Diese 8 PR-Gags sind schlecht und peinlich
Denn sobald du den schmalen Grat der Wahrheit für zu lange Zeit überschreitest, begibst du dich aufs sprichwörtliche Glatteis. Darunter leidet insbesondere dann das Marken-Image deines Unternehmens.
Damit du siehst, wie du es besser nicht machst, haben wir dir einmal acht richtig misslungene, schlechte und einfach nur peinliche PR-Gags zusammengestellt, die zurecht einen Shitstorm und Rügen erhalten haben. Erinnerst du dich noch daran?
Ritter Sport
Weil Ritter Sport für seine Sorte „Cacao y Nada“ ausschließlich Kakaozucker zum Süßen verwendet, darf sie in Deutschland nicht den Namen Schokolade tragen. Das zumindest behauptete das Unternehmen Anfang 2021.
Tatsächlich ist die Rechtslage dazu in Deutschland und der Europäischen Union zumindest unklar. Allerdings stellte die zuständige Bundesministerin Julia Klöckner klar, dass das Produkt durchaus als Schokolade verkauft werden darf. Ob der Shitstorm berechtigt ist, ist Ansichtssache. Fest steht jedoch, dass Ritter Sport die Innovation auch anders hätte hervorheben können.
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Guten Tag Herr Erxleben,
mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen zum schmalen Grat der Wahrheit gelesen. Gerade insoweit würde ich mir wünschen, dass der Absolvent eines Journalismus-Studiums genau diese Erfahrung in eine Recherche hätte einfließen lassen. Dann hätte er nämlich unschwer herausbekommen, dass es überhaupt nicht um Kakaozucker geht. Es geht vielmehr darum, dass der von uns eingesetzte Kakaosaft zu wenig Süßkraft (Zuckergehalt) aufweist, um als Zuckerart im Sinne der ZuckerartenVO zu gelten. Das wiederum (das Beinhalten einer Zuckerart) ist jedoch Voraussetzung für Schokolade – so will es die KakaoVO. Unser Gewinnungsverfahren für den Kakaosaft befindet sich derzeit im Stadium der Patentanmeldung, ist mithin nicht öffentlich bekannt. Damit ist auch der Zuckergehalt unseres Kakaosaftes nicht öffentlich bekannt. Es verwundert vor diesem Hintergrund doch etwas, wie Sie sich ein Urteil bilden und dieses plakativ kundtun.
Übrigens: wir sind kein Konzern, sondern ein mittelständisches Familienunternehmen. Und wir möchten rechtssicher kommunizieren. Es sei mir abschließend die Frage erlaubt, wie Ihre Bewertung ausgefallen wäre, hätten wir das Produkt als Schokolade bezeichnet und vermarktet? Wohl wissend, dass das gemäß der einschlägigen Normen eine unzulässige Auslobung und damit Verbrauchertäuschung dargestellt hätte…
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Seeger (Leiter Recht und Unternehmenskommunikation, Alfred Ritter GmbH & Co. KG)
Guten Abend Herr Seeger,
mich erreicht Ihr Kommentar mitten im Urlaub. Trotzdem will ich kurz darauf eingehen. Zunächst einmal vielen Dank für den Hinweis zum Konzern. Das habe ich selbstverständlich ausgebessert. Ebenso habe ich den Text leicht überarbeitet, sodass die Problematik etwas deutlicher wird. Durch die nun hinterlegten Links kann sich jeder Leser sein eigenes Bild machen.
Mein Urteil stellt selbstverständlich zu gewissen Teilen eine persönliche Meinung dar, die ich allerdings nicht alleine vertrete und die zudem auf rechtlichen und politischen Aussagen beruht (Frau Klöckner & Ministerien: https://www.morgenpost.de/vermischtes/article231454239/Ritter-Sport-Cacao-Y-Nada-neue-Sorte-keine-Schokolade.html; Rechtslage: https://www.rnd.de/panorama/verwirrung-um-ritter-sport-produkt-schokolade-oder-nicht-66ZPGHXXHOGZPE6USNN337EM6A.html). Somit ist das Urteil in meinen Augen durchaus nachvollziehbar.
Und um auf Ihre Abschlussfrage einzugehen: Eine Vermarktung als Schokolade mit dem Hinweis auf die Besonderheit der Inhaltsstoffe hätte ich persönlich als Privatperson nicht als Täuschung empfunden. Dabei handelt es sich allerdings, und das betone ich noch einmal, um meine persönliche Meinung. Es kann natürlich sein, dass Millionen Menschen das anders gesehen haben.
Vielen Dank, bleiben Sie gesund und beste Grüße
Christian Erxleben