Ist Google zu mächtig? Das will das Bundeskartellamt nun prüfen. Dazu hat das Bundeskartellamt zwei Verfahren gegen Google eingeleitet. Das steckt dahinter.
Das „Bundeskartellamt prüft marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb und Konditionen zur Datenverarbeitung.“ Unter diesem Titel hat das Bundeskartellamt am heutigen Dienstag gleich zwei Verfahren gegen Google eingeleitet.
Die Verfahren richten sich gegen Google Germany, Google Ireland und den Mutterkonzern Alphabet.
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Damit will die Behörde zum einen prüfen, ob Google als Digitalkonzern zu mächtig ist und einen Wettbewerbsvorteil hat. Im zweiten Verfahren geht es um die Frage, ob die Daten, die Google von seinen Nutzer:innen sammelt, zu einem unfairen Vorteil gegenüber Konkurrenten führen.
Bundeskartellamt vs. Google: Das sind die Vorwürfe
Das Kartellamt basiert seine Vorwürfe auf die neuen Vorschriften zu Digitalkonzernen, die seit Januar 2021 gelten.
Demnach kann die Behörde Tech-Unternehmen wettbewerbsgefährdende Praktiken verbieten, wenn die jeweiligen Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben.
Zu viel Marktmacht bei Google?
Ob dies bei Google vorliegt, will das Bundeskartellamt in dem ersten Verfahren klären, sagt Präsident Andreas Mundt.
Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht.
Im zweiten Verfahren geht es um die Datenmacht von Google.
Wie viel Wahl haben User wirklich?
Denn schließlich baue das Geschäftsmodell von Google darauf auf, Daten seiner Nutzer:innen nicht nur zu sammeln, sondern diese auch unternehmerisch zu nutzen, zum Beispiel für Werbezwecke.
Das Bundeskartellamt glaubt daher, dass Google hier einen strategischen Vorteil gegenüber der Konkurrenz habe.
„Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen“, sagt Mundt.
Zwar können Anwender:innen die Privatsphären-Einstellungen sowie die Datensammlung personalisieren.
Doch das Bundeskartellamt will klären, ob die Nutzer:innen damit wirklich genug Auswahlmöglichkeiten haben, ob dies tatsächlich ausreicht und inwiefern diese Auswahl auch für die Datensammel-Aktivitäten von Drittanbietern auf Google-Diensten gilt.
Kein Zwang Google zu nutzen
Nach Facebook und Amazon ist Google nun der dritte große Digitalkonzern, den das Bundeskartellamt unter dem neuen Digitalisierungsgesetz unter die Lupe nimmt.
Google wiederum bestreitet die Vorwürfe. So sagte ein Sprecher, dass Menschen die Google-Angebote nutzten, weil sie hilfreich seien und nicht, weil sie dazu gezwungen würden oder es keine Alternativen gäbe.
„Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben bei Online-Diensten eine riesige Auswahl“, heißt es von Google. „Wir geben Menschen einfache Kontroll-Möglichkeiten, wie ihre Informationen verwendet werden, und wir begrenzen die Verwendung von persönlichen Daten.“
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