Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen ist in Deutschland bisher nicht geregelt. Doch das soll sich nun ändern. Das Bundesfinanzministerium will Anleger:innen Klarheit verschaffen, wie sie ihre Bitcoin-Gewinne versteuern müssen.
Der Handel mit Kryptowährungen gewinnt zunehmend auch für Privatanleger:innen immer mehr an Bedeutung. Nicht sicher ist jedoch, wie die Gewinne versteuert werden müssen.
An einer Lösung sitzt nun das Bundesfinanzministerium (BMF) von Vizekanzler Olaf Scholz. Das Ministerium erarbeitet aktuell ein Schreiben für die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin, Ethereum und Co., berichtet das Manager Magazin.
Neue Stellenangebote
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Halloren Schokoladenfabrik AG in Delitzsch |
||
Social Media Manager:in und Digital Content Creator:in (m/w/d) Körpergut Akademie GmbH in bundesweit, Home-Office |
An der Erarbeitung sind die „obersten Finanzbehörden der Länder“ beteiligt, bestätigt das Finanzministerium dem Manager Magazin. Sobald die Abstimmung abgeschlossen ist, will das BMF die Regelung auf seiner Website veröffentlichen.
BMF-Schreiben als Handlungsgrundlage
Das Schreiben des Finanzministeriums dürfte vor allem die Finanzämter freuen. Damit erhalten sie eine Handlungsgrundlage für die bisher strittige Versteuerung von Krypto-Gewinnen.
Eine klare gesetzliche Regelung der Sachverhalte soll es hingegen nicht geben. Das Manager Magazin schreibt, diese lehne das Finanzministerium „explizit“ ab. Es gebe „derzeit keinen Bedarf für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ertragsbesteuerung von Kryptowährungen“, heißt es aus dem Ministerium.
BMF sieht Steuerrecht als ausreichend an
Die Begründung ist zweigeteilt: Das Ministerium sieht das derzeitige Steuerrecht für die Besteuerung von Krypto-Gewinnen als ausreichend an.
Befinden sich Bitcoin, Ethereum und Co. im Betriebsvermögen, unterliegen diese den Besteuerungsregeln für Gewinneinkünfte. Sind sie hingegen im Privatvermögen, müsse das Einkommensteuergesetz herangezogen werden.
💰 Du willst in den Krypto-Handel einsteigen?
Wenn du dich über diesen Link bei Coinbase anmeldest, bekommst du 10 US-Dollar in Bitcoin geschenkt, wenn du mindestens 100 US-Dollar handelst.
Rechtsanwalt und Steuerexperte Joerg Andres sieht das jedoch kritisch. In einem Interview sagt er, bei Kryptowährungen handle es sich um steuerrechtlich „völlig neue, rein digitale, virtuelle Phänomene.“
Bitcoin-Gewinne versteuern? Gerichte sind sich uneinig
Das beste Beispiel für die Unsicherheit, wie Anleger:innen ihre Bitcoin-Gewinne versteuern müssen, zeigen zwei Gerichtsurteile vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg und dem Finanzgericht Nürnberg.
Das Gericht in der Hauptstadt hat ein Ehepaar dazu verdonnert, ihren Krypto-Gewinn in Höhe von fast einer Million Euro zu versteuern. Laut dem Urteil seien virtuelle Währungen als andere Wirtschaftsgüter zu werten und daher steuerpflichtig.
Das Gericht in Nürnberg kam jedoch zu einem anderen Schluss. Da die Besteuerung von Krypto-Gewinnen „noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen“ sei, musste der Kläger seinen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro nicht versteuern.
Aktuell ist es also ein ziemliches Hin und Her – der eine hat Glück und muss seine Gewinne nicht versteuern, wieder andere entgehen ihren Steuerzahlungen nicht so einfach.
Fest steht: Regelt das Finanzministerium, wie Investor:innen künftig ihre Bitcoin-Gewinne versteuern müssen, dürften den Staatskassen satte Zusatzeinnahmen winken.
Auch interessant: