Hatespeech und Fake News sind wohl die beiden lästigsten Probleme für Facebook. In Frankreich hat die Organisation Reporter ohne Grenzen nun eine Klage eingereicht, die für den Tech-Konzern teuer werden könnte.
Hatespeech bei Facebook ist zentraler Kritikpunkt
Nun haben auch die Reporter ohne Grenzen die Geduld mit Facebook verloren. In Frankreich geht die Organisation wegen „betrügerischer Geschäftspraktiken im Umgang mit Hassrede und Desinformation“ gegen den Tech-Konzern vor.
Die Reporter ohne Grenzen erklären in einem Statement zu ihrer Klage, die sie bei der Pariser Staatsanwaltschaft eingereicht haben: Facebook verstoße gegen ein „rechtsverbindliches Versprechen“, seinen Nutzerinnen und Nutzern ein „sicheres“ digitales Umfeld zu bieten.
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Facebook habe zugelassen, dass „sich Falschinformationen im Kontext der Covid-19-Pandemie sowie Hasskommentare und Drohungen gegen Medienschaffende ungehindert verbreiteten.“
Fake News blieben „teils Monate nach Veröffentlichung ohne Kennzeichnung oder Einordnung“ online – wo sie ungehindert weiterverbreitet werden können. Auch Hate Speech würde „trotz ihrer möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten“ nicht entfernt.
Verbraucherschutz steht im Fokus
Basis für die Klage der Reporter ohne Grenzen ist das französische Verbraucherschutzstrafrecht. Verletzungen des Verbraucherschutzes werden in Frankreich mit erheblichen Geldstrafen oder auch Haftstrafen geahndet.
Eine Geschäftspraxis gilt hier als betrügerisch, „wenn sie auf falschen Behauptungen, Aussagen oder Darstellungen beruht oder geeignet ist irrezuführen.“ Dieses Gesetz könnte Facebook teuer zu stehen kommen, denn eine Geldstrafe könnte bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Facebook wäscht die Hände in Unschuld
Der Spiegel zitiert aus einer Stellungnahme von Facebook. Das soziale Netzwerk habe „null Toleranz für schädliche Inhalte.“ Es werde viel in „die Bekämpfung von Hate Speech und Falschinformationen“ investiert.
Facebook gibt an, die Größe der eigenen Sicherheitsteams in den vergangenen Jahren auf 35.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdreifacht zu haben. Auch seien KI-basierte Lösungen entwickelt worden, um „proaktiv schädliche Inhalte zu finden und zu entfernen.“
Moderatoren-Guidelines sprechen eine andere Sprache
Die Entfernung dieser schädlichen Inhalte gilt aber offenbar nicht für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Facebooks Mobbing- und Belästigungsrichtlinie lässt zu, dass diese in einer Weise angegriffen werden, die normalerweise verboten ist.
Der Guardian zitiert aus Moderatoren-Guidelines mit mehr als 300 Seiten, die aus dem Dezember 2020 stammen. Darin beschreibe Facebook detailliert, wie zwischen Schutzmaßnahmen für Privatpersonen und öffentlichen Personen unterschieden werden soll.
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind demnach zulässige Ziele für bestimmte Arten von Missbrauch. Damit wolle Facebook „eine Diskussion ermöglichen.“
Facebook gestattet Aufruf zum Tod
Facebook ermöglicht damit aber vor allem die Verbreitung von Hass und Hetze. Denn laut den Richtlinien dürfen Nutzerinnen und Nutzer auch den Tod einer öffentlichen Person fordern – solange diese nicht im Beitrag getaggt ist.
Dazu zählen auch Inhalte, die „ihren Tod oder ihre schwere Körperverletzung loben, feiern oder verspotten.“
Die Definition der Personen des öffentlichen Lebens fasst Facebook recht weit. Dazu zählen alle Politiker, unabhängig von der Regierungsebene, und auch Journalistinnen und Journalisten, die „öffentlich schreiben“ oder „öffentlich sprechen.“
Auch ein bisschen Insta-Fame reicht schon aus, um von Facebook als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens gezählt zu werden. Ab 100.000 Fans oder Followern ist man schon dabei.
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