Google hat – wie viele andere Anbieter auch – in seinem Browser Chrome einen Inkognito-Modus integriert. Ein Rechtsstreit wirft dem Konzern nun nicht ausreichenden Schutz vor. Das Verfahren könnte Google teuer zu stehen kommen.
Der Inkognito-Modus verspricht eine gewisse Anonymität beim Surfen im Netz. Auch in Googles Browser Chrome können Nutzerinnen und Nutzer nach Angaben des Unternehmens „privat“ surfen.
Doch der Modus könnte Google nun teuer zu stehen kommen. Drei Privatpersonen haben eine Sammelklage gegen Google eingereicht. Die Forderung: 5.000 US-Dollar pro Kläger. Wenn sich genügend Kläger anschließen, könnte das Verfahren Google bis zu fünf Milliarden US-Dollar kosten.
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Inkognito-Modus verletzt Privatsphäre
Der Vorwurf lässt sich kurz und knapp zusammenfassen: Google mache mit seinem Inkognito-Modus falsche Versprechungen und verletze gezielt die Privatsphäre seiner Nutzerinnen und Nutzer.
Denn ganz so privat geht es für Nutzerinnen und Nutzer auch im Inkognito-Modus nicht zu. Der Modus schützt nicht zu 100 Prozent vor Tracking. Neben externen Trackern greife auch Google weiter fröhlich Daten ab.
Bereits im Juni 2020 hatten die Kläger ihre Beschwerde vorgebracht. Nun hat die zuständige Richterin sie akzeptiert und damit den Grundstein für ein Verfahren gelegt, bei dem sich Google vor einem Bundesgericht im kalifornischen San Jose verantworten muss.
Im Inkognito-Fenster versichert Google, dass „Browserverlauf, Cookies oder Websitedaten oder in Formulare eingetragene Informationen“ nicht gespeichert werden.
Google weiß trotz Inkognito-Modus was du machst
Die Kläger werfen dem Konzern vor, seine Nutzerinnen und Nutzer hier bewusst in die Irre zu führen. Denn auch in diesem Modus kann Google unter anderem auf Suchverläufe zugreifen.
Zwar hinterlassen Nutzerinnen und Nutzer beim privaten Surfen keine Spuren im Browser und auf dem verwendeten Gerät. Das bedeutet jedoch nicht, dass gar keine Daten fließen.
„Websites setzen natürlich ganz normal Cookies, haben Zugriff auf Session- und Local Storage und können Browser Fingerprinting oder die IP-Adresse der Nutzerin zur Identifikation benutzen“, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Denn im Hintergrund laufen Tracking-Instrumente wie Google Analytics oder Google Ad Manager weiter, schreibt Marisa Gierlinger in der Süddeutschen Zeitung. „Google weiß, wo der Nutzer im Netz war, wie lange er sich dort aufgehalten hat, was ihn interessiert und in vielen Fällen auch, wer er ist.“
Google ist sich keiner Schuld bewusst
Der Tech-Konzern sieht sich hier nicht in der Pflicht. Man verspreche ja auch keinen umfassenden Privatmodus, so das Unternehmen. Die Richterin am Bundesgericht wirft Google jedoch vor, nicht belegen zu können, dass Nutzerinnen und Nutzer dem Tracking im Inkognito-Modus zugestimmt haben.
In der Beschreibung des Inkognito-Modus werde auch nicht transparent aufgezeigt, dass Google selbst via Analytics Zugriff auf die Spuren der Nutzerinnen und Nutzer hat.
Erste Anhörung im Januar 2022
Die Kläger müssen sich derweil gedulden. Erst im Januar 2022 soll die erste Anhörung in dem Fall stattfinden. Auch ist noch nicht geklärt, ob die angestrebte Sammelklage akzeptiert wird. Sollte das jedoch der Fall sein, hätte Google genug Zeit, das Sparschwein zu mästen.
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